Nachlass regeln

Hallo liebe Experten!

Angenommen der Vater von 3 Töchtern stirbt. Er hat Testamente hinterlassen, die bereits beim Nachlassgericht liegen.

Nun dauert es ja immer Wochen bis Monate, bis das Testament eröffnet wird.

Was passiert in dieser Zeit mit den Konten und Verbindlichkeiten des Erblassers?

  • Es gibt ein Haus, für das Grundsteuer, Gebäudeschutz- und -haftpflichtversicherung fällig werden, außerdem Müllgebühren, Gas-, Strom-, und Wasserabschläge.
    Das Haus gehörte dem Erblasser zur Hälfte, die 3 Töchter besitzen jeweils 1/6 des Hauses.
  • Das Haus wird zwar nicht mehr bewohnt, aber hin und wieder sind 2 der Töchter im Haus, um Papiere zu sichten und zu sortieren, d.h. es wird geringfügig Wasser und Strom verbraucht, Müll fällt weiterhin in geringen Mengen an.
  • Eine der Töchter lebt in Australien.

Hier nun meine Fragen:

  1. Dürfen die beiden Töchter in das Haus gehen und die Papiere sichten und sortieren, Kleidung aussortieren, Müll und Lebensmittel wegschmeißen?

  2. Dürfen die Töchter Versicherungen, die Rente des Erblassers, usw. kündigen oder muss die Testamentseröffnung abgewartet werden und dann erst die Erben dies vornehmen?

  3. Fallen Mahnkosten an, wenn das Testament erst nach bspw. 6 Monaten eröffnet wird und die Verbindlichkeiten des Erblassers nicht bedient wurden? Wer müsste dafür aufkommen?

  4. Sind die Töchter verpflichtet, Banken und Versicherungen über den Tod des Vaters zu informieren? Was geschieht, wenn die Töchter gar nicht alle Konten und Versicherungen des Vaters kennen?

  5. Wenn die Schwester, die in Australien lebt, ausgezahlt werden möchte: Müssen die beiden anderen Schwestern dann das Haus verkaufen? Wenn ja: Wie wird der Preis ermittelt? Aufgrund eines Gutachtens? Oder muss diese Schwester erst ausbezahlt werden, wenn das Haus tatsächlich verkauft wurde? Was, wenn die beiden Schwestern gar nicht das Geld hätten, um die andere Schwester aufgrund eines Gutachtens auszubezahlen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich konkrete Antworten auf diese Fragen bekommen könnte.
Bei ChatGPT bzw. Google finde ich einfach keine konkreten Antworten darauf.

Wer keine Lust hat, das zu beantworten, muss hier nicht weiterlesen.
Von Beleidigungen, weil ich zu doof zum Googlen bin, bitte ich höflichst abzusehen.

Für alle, die mir hier ernsthaft Antworten und gute Hinweise geben, bin ich sehr sehr dankbar!!

Danke und Gruß
Diva

Ich gehe davon aus, dass die Schwestern gemeinsame Eigentümerinnen des Hauses werden, wie es das Testament vorsieht.
Grob vereinfacht: Wenn die Schwestern einig sind, dann ist es egal, wie die Regelung aussehen wird. Die Schwester in Australien verzichtet auf ihre Anteile zu Gunsten von XYZ gegen einen vereinbarten Geldbetrag. Dazu ist ein notarieller Vertrag nötig.

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Das klingt so,als ob die Hälfte des Hauses den Töchtern bereits gehört, und es demnächst um die andere Hälfte geht. Demnach dürfen sie natürlich ins Haus gehen, und sich um Müll & Co kümmern.

Als Besitzer sind sie jetzt schon Schuldner der Grundsteuer, und man sollte sich mit der Gemeinde in Verbindung setzen, um festzulegen, wer ab jetzt zahlt. Das macht auch bei Dingen wie einer Wohngebäudeversicherung Sinn. Gleichzeitig macht es Sinn, personenbezogene Verträge wie Abos oder bestimmte Versicherungen zu kündigen. Das geht mit Sterbeurkunde normalerweise problemlos. Ach ja: Oft kann man festlegen, wie oft der Restmüll geleert werden soll. Komplett abmelden geht nicht, aber man kann das so weit wie möglich runter fahren.

Rente, Kranken- und Pflegeversicherung werden meist vom Bestatter informiert, im grunde kann aber jeder denen eine Sterbeurkunde schicken.

Natürlich stellt sich die Frage, wer überhaupt Interesse an dem Haus hat, wer nicht, und wie letztere ausbezahlt werden können. Deshalb werden Häuser ja so oft verkauft. Hier geht’s ja nur um 1/6. Ich kann mir vorstellen, dass das mit einem Kredit lösbar ist.

Hi DDD

die Testamentseröffnung war bei uns nach 3 Wochen durch. - weil mir aber eh Kopien davon bereits von unseren Eltern erhalten hatten, gab es da auch keine Überraschungen.

Wenn die Töchter Zugang zum Haus haben, dürfen sie die Maßnahmen, die dringend erforderlich sind, um die Substanz und den Wert des Hauses zu erhalten, vornehmen, also Lebensmittel entsorgen, lüften, heizen etc.

Wir haben das Haus unserer Eltern schätzen lassen (Bank). Auf Basis dieses Wertes sind wir zum Notar gedackelt und haben einen Vertrag zur Erbauseinandersetzung gemacht. Mein Bruder hat das Haus übernommen und uns ausbezahlt.

Hätte niemand von uns das Haus haben wollen, hätten wir es verkauft und das Geld aufgeteilt.

Hätten wir es zu zweit behalten wollen und den dritten ausbezahlen, hätten wir dafür einen Hypothekenkredit auf das Haus aufgenommen und eine Grundschuld eintragen lassen.

Gruß h

Die erste Frage ist immer die, ob sich die Beteiligten “grün” sind, oder Streit ins Haus steht. Die zweite Frage ist dann die, ob die Erbenstellung tatsächlich eindeutig ist, zumal hier im zweiten Satz von einer Mehrzahl von Testamenten die Rede ist.

Ansonsten können die voraussichtlichen Erben natürlich grundsätzlich die Geschäfte wie Erben führen, solange sie nicht Dinge treiben, die sie gegenüber einem möglicherweise anderen Erbe schadenersatzpflichtig machen würden. D.h. Müll entsorgen ist OK, potentiell wertvolle Nachlassgegenstände für Kleingeld verschachern ist gefährlich.

Es bietet sich zudem immer an, ein gemeinsames Nachlassverzeichnis über alle wertmäßig interessanten Nachlassgegenstände so aufzustellen, dass man auch den Zustand und sonstige wertbestimmende Parameter erfasst, falls es dann doch noch zu Schwierigkeiten kommen sollte.

Was die Immobilie angeht, sind Erben, die sich “grün” sind nahezu frei, mit welchem Wert sie eine solche bewerten und sich hierüber auf dieser Basis einigen. Nurwenn es dabei zu versteckten Schenkungen kommen sollte, macht das FA Ärger, und auch Notar und Gericht lassen sich nicht gerne um ihre Gebühren durch zu niedrig angesetzte Werte bringen.

Da Gutachten Geld kosten, bietet es sich unter Erben, die die Sache einvernehmlich lösen wollen an, zunächst einmal über die Gutachterausschüsse online ein pauschales Wertgutachten für ganz kleines Geld einzuholen, was in vielen Bundesländern möglich ist. Das gibt einen ersten Anhaltspunkt. Dann sollte man die großen Immobilienportale befragen, was vergleichbare Häuser aktuell für Angebotspreise haben (die regelmäßig etwas über den tatsächlichen Kaufpreisen liegen), und eine Liste (Excel Tabelle) aufstellen, in der man auch erfasst, warum der ein oder andere Wert höher oder niedriger als bei der eigenen zu bewertenden Immobilie liegen dürfte. So kommt man recht einfach auf brauchbare Preise. Das gilt auch für Kfz, …

Ob ein sich hiernach ergebender Ausgleichsbetrag unter Berücksichtigung des sonstigen Nachlasses dann sofort in voller Höhe oder in Raten, … ausgezahlt wird, ist freie Vereinbarung der Erben.

Am Ende sollte dann ein notarieller Auseinandersetzungsvertrag stehen, der bzgl. der Immobilie ohnehin unumgänglich ist, aber natürlich auch Sicherheit bzgl. des übrigen Nachlasses auf Basis des Nachlassverzeichnisses bietet.

Erben, die sich mit all dem überfordert fühlen, sollten sich auf einen Profi (z.B. Anwalt) als Dritten einigen, der die Geschichte für sie abwickelt.

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Hi Joerg!

Ja, voraussichtlich wird jede Tochter ein Drittel besitzen.
Die Schwester in Australien ist maximal unkooperativ. Auf ihren Anteil wird sie sicherlich nicht verzichten.
Es ist also wahrscheinlich, dass sie ausbezahlt werden und darauf zielte meine Frage ab: Wie wird der Betrag ermittelt, den sie beanspruchen kann? Auf Basis eines Gutachtens? Oder auf Basis des tatsächlichen Verkaufspreises (wobei der Verkauf sehr sehr lange dauern könnte).

Kannst du dazu etwas sagen?

Danke und Gruß
Diva

Hi Hexerl!

Danke für deine Infos, das klingt ganz plausibel mit der Grundsteuer und der Versicherung.

Es geht bei dem Verkauf um 1/3, denn jede der 3 Töchter besitzt bereits 1/6 und erbt jetzt voraussichtlich ein weiteres Sechstel.

Zwei Schwestern wollen das Haus voraussichtlich behalten, die Schwester aus Australien will mit Sicherheit ausbezahlt werden.

Und da stellt sich eben die Frage: Wie wird die Summe ermittelt, auf deren Auszahlung sie dann einen Anspruch hätte?
Das Haus und Grundstück sind sehr sehr groß, aber eben auch sehr sehr alt und sanierungsbedürftig.

Es könnte sein, dass das Haus auf einen Wert geschätzt wird, den man auf dem Markt niemals erzielen könnte. Auf welcher Basis wird dann die Auszahlungssumme ermittelt?

Es geht gerade darum. dass diese Schwester überhaupt nicht entgegenkommend ist und man sich nicht mit ihr auf eine Summe wird einigen können. Insofern ist meine Frage, wer dann den Wert dieser Immobilie und der Auszahlungssumme festlegt?

Liebe Grüße
Diva

Hi Wiz!

Die Schwester aus Australien ist sehr auf Kampf gebürstet und wird den anderen beiden Schwestern maximal schaden wollen.

Aus deinen Informationen entnehme ich, dass wir das am besten von einem Anwalt/Notar regeln lassen. Deine Hinweise zur Wertermittlung der Immobilie finde ich sehr nachvollziehbar.
Der sonstige Nachlass enthält keinerlei wirkliche Werte, da geh es eher ums Ausmisten.

Vielen Dank und liebe Grüße

Diva

Wenn die eine Schwester so auf Krawall gebürstet ist, dann wirst du ein Verkehrswertgutachten haben wollen. Da wird sehr genau hingeschaut, und das Gutachten wird auch vor gericht angekannt. Allerdings kostet es dafür auch bis zu etwa 1% des ermittelten Wertes.

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Wobei man beim Gutachter darauf achten muss, dass man in einem potentiell streitigen Fall auf jeden Fall einen öffentlich bestellten und verteidigten Sachverständigen nimmt, und bestenfalls dessen Auswahl auch noch dem zuständigen Gutachterausschuss überlässt, um jeglichen Verdacht einer Parteilichkeit von vorne herein auszuschließen.

Zeigt der Schwester auf, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, zu einem Preis zu kommen, und fordert sie zur Wahl auf. Dabei den Hinweis auf die Kosten nicht vergessen! Auch sollte man die Bestätigung einfordern, dass der so bestimmte Preis dann zu akzeptieren ist. Bzgl. Gutachten sehe meine Hinweise in der Antwort an @sweber

Ein wissenswerter Nachteil der Gutachtergeschichte ist, dass deren Preise immer einen gewissen zeitlichen Nachlauf haben, da sie auf recht langfristigen Entwicklungen in der Kaufpreissammlumg basieren. Zudem bilden sie daher die konkrete Interessentenlage im Moment der Bewertung nicht ab.

Wenn Bereitschaft besteht, gemeinsam einen Dritten zu beauftragen, der als Profi im Interesse der gesamten Erbengemeinschaft agiert, und dessen Entscheidungen dann auch akzeptiert werden, ist das eine sehr empfehlenswerte Lösung, wenn das Kind noch nicht ganz in den Brunnen gefallen ist.