Ich halte diese Variante garnicht so schlecht! In der Regel bringt die Zwangsversteigerung eines sanierungsbedürftigen Objekts, in nicht optimaler Lage nicht den Schätzwert.
Meines Wissens wird der Wert durch das Gericht ermittelt. Die Kosten dafür trägt wer? Wird im ersten Biet-Verfahren ein gewisser Mindestwert nicht erreicht erfolgt kein Zuschlag. Im zweiten (oder dritten?) Biet-Verfahren gelten dann nicht mehr diese Mindestwerte und die beiden Schwestern können das Objekt selbst ersteigern. Da ja bereits 4/6 des Objekts ihnen gehört, benötigen Sie dafür keinen Kredit. Allenfalls kurzfristig bis das Verfahren abgeschlossen ist. Sie müssen also nur 2/6 der Summe finanzieren. Wenn das nicht möglich ist würde auch aus einer späteren Sanierung nix.
Weiterhin sparen sie sich durch das Verfahren die Notarkosten da der Ersteigerer von Amts wegen im Grundbuch eingetragen wird.
Ich würde mit dem Aufräumen daher lieber etwas warten denn eine maximal unaufgeräumte Bude schreckt den einen oder anderen Schnäppchenjäger auch ab.
Und sollte die Zwangsversteigerung gut laufen und überraschend viel geboten werden dann ist es sicher auch nicht sooo schlecht.
Die Eigentümer tragen die Gebühren und die können durchaus erheblich sein (Größenordnung 5000 Euro), sind aber natürlich abhängig vom Wert des Objektes.
Wieso nicht?
Im Gegensatz zu Handwerkerleistungen kann man Zinsen und Tilgung nur schlecht durch die eigene Hände Arbeit erbringen.
Außer halt, man will das Haus behalten und darin wohnen.
weil 2/3 des Versteigerungserlöses an sie selbst fällt.
Das würden die Erben ja auch tragen müssen wenn sie selbst ein Wertgutachten beauftragen. So ist die Rechtmäßigkeit vom Gericht ermittelt und der, auf Krawall gebüsteten Schwester in AUS, leicht zu vermitteln.
Das hat man beim Steigern dann ja in der Hand wie früh man aussteigt.
Und dennoch muss das eine Drittel, das sie bezahlen müssen, ja irgendwo herkommen und wenn man es nicht hat, aber trotzdem bezahlen muss, muss man wohl einen Kredit aufnehmen.
Du hast gefragt, wer es bezahlen muss, nicht ich. „Der Preis des Gutachtens ist kein relevanter Punkt“ ist meine Meinung zu diesem Aspekt.
Wo ist denn da der Zusammenhang?
Mal ehrlich: zwei Leute, die Ahnung von dem Thema haben, sprechen sich aus guten Gründen gegen die Auflösung der Gemeinschaft durch Teilungsversteigerung aus und Du behauptest einfach, dass das doch eine gute Lösung ist und bringst kein einziges Argument an, das für Deine Behauptung spricht und wenigstens zwei, die gegen Deine Behauptung sprechen.
Vorab, dass dieser Weg der beste wäre, ist wohl unbestritten! Aber es gibt nun mal Leute die ganz neben der Spur und auch dem besten Argument nicht zuträglich sind.
Das ist falsch! Ich schrieb wörtlich “ICH halte diese Variante für garnicht so schlecht!”
Wenn jemand am anderen Ende der Welt unbedingt ein Gutachten benötigt um den tatsächlichen Wert zu glauben dann ist es doch egal ob das Gericht das in Auftrag gibt oder man selbst. Wenn es das Gericht macht ist es “was offizielles”. Wie du angemerkt hast müssen es eh in beiden Versionen die Erben bezahlen.
Meines Erachtens liegt der Vorteil bei der Vorgehensweise darin,
a) die Zahlen sind “echt” und nicht ohne großen Aufwand angreifbar.
c) mit großer Wahrscheinlichkeit wird der Auszahlungsbetrag für die Schwester niedriger als bei einer “strittigen” Einigung.
c) Wenn man gerne das Haus behalten möchte und die dritte Person auszahlen muss, ist der zu finanzierende Teil u. U. deutlich geringer als bei einem freien Verkauf.
Dann kann man das Haus eh nicht halten weil die Dritte ganz offensichtlich das Geld WILL.
Vielleicht darin, dass man solange mit bietet, wie man gewillt oder in der Lage ist, für das Anwesen zu bezahlen.
Der Punkt ist, dass das Haus dann weg ist und zwar schlagartig. Bei jeder anderen Variante ist es noch da und man kann sich - wenn dann klar ist, über welche Beträge man spricht - auf die weiteren Modalitäten (auch zeitlicher Art) verständigen.
Zur Erinnerung:
Mein Einwand war, dass man das Haus vielleicht behalten und bewohnen will und Deine Reaktion darauf ist, dass man dann bei der Versteigerung einfach aussteigen kann, wenn der Preis zu hoch wird. Das ist das Gegenteil von „wir wollen das Haus behalten und bewohnen“.
Wenn man sich mit der dritten Schwester verständigen kann, dann erübrigt sich doch jede weitere Aktion. Meines Erachtens ging es Eingangs doch darum mögliche Szenarien abzubilden wenn die Dritte in AUS stur auf die Kohle asap. pocht.
Zum Behalten des Objekts; wenn die Kohle, um die Dritte abzufinden, nicht aufzutreiben ist, dann ist eh Schicht im Schacht.
Dennoch - und das ist der entscheidende Punkt - ist es nicht empfehlenswert, ausgerechnet das Verfahren auszuwählen, bei dem man a) den geringsten Einfluss auf Verlauf, Ausgang und Erlös hat und das b) am teuersten ist.
Die Teilungsversteigerung ist in diesem Kontext nur zu einem gut: der geldorientierten Schwester damit vorzurechnen, wie schlecht das voraussichtliche Ergebnis ist, um sie so davon abzubringen, sich für eine Teilungsversteigerung zu entscheiden.
Wenn man den voraussichtlich geringeren Erlös und den Anwalt, den man sich als Laie nehmen sollte, außen vor lässt, sind da vor allem die Gerichtskosten zu nennen, die man beim freihändigen Verkauf nicht hat.
betrifft doch nur die inkooperative dritte Partei. Den beiden die das Objekt behalten wollen und ersteigern, spielt das doch in die Hände.
In der Tat, das sollte man.
Lt. Tante Google in der “Übersicht mit KI” ist für einen RA bei einem Immobilienwert von z.B. 200.000 € mit gut 2000€ zu kalkulieren.
0,5% des Höchstgebotes fällt als Zuschlagsgebühr an. Wieder gerechnet mit einem Versteigerungserlös von z.B. 200.000 € sind das 1000€. Gibt es darüber hinaus noch andere Gerichtskosten?
Da in vielen Bundesländern meines Wissens nach mittlerweile die Maklerkosten zwischen VK und Käufer geteilt werden (müssen?) bewegt sich das doch im ähnlichen Bereich.
Auch wenn hier betraglich zufällig fast das gleiche rauskommt: wenn Du im Kontext mit Gerichts-, Notar- und Anwaltsgebühren Zahlen wie 0,5 oder 1,0 liest, sind damit Faktoren gemeint und nicht Prozentsätze.
Mal abgesehen davon, dass die Zuschlaggebühr der Erwerber entrichten muss:
Antragsgebühr
Verfahrensgebühr 0,5
Terminsgebühr 0,5
Verteilungsgebühr 0,5
Macht bei den von Dir genannten 200.000 Euro ungefähr 3200 Euro. Dazu kommen dann noch die Gebühren für Zustellung und Veröffentlichung (500-1000 Euro).
Für den Verkauf eines Hauses von Privat an Privat einen Makler zu beauftragen, ist völlig sinnfrei.
Da ich davon ausgehe, dass jeder andere mittlerweile verstanden hat, dass und warum eine Teilungsversteigerung in diesem Fall kein sinnvolle Alternative ist, möchte die Sache hiermit auf sich beruhen lassen. Nicht nur, aber auch, weil es den Anschein hat, dass Du in dem Kontext einen größeren Informationsbedarf hast als die Fragestellerin.
Es ist ein Spiel. Wenn man Glück hat, hat kein anderer Interesse am Haus und man kann es zum Bestpreis ersteigern.
Und wenn ein anderer zu einem recht hohen Preis die Immobilie ersteigert, so könnte man das, wenn man nicht zu sehr am Haus hängt, auch noch als positiv bewerten.
Ja, klar. Die Frage ist halt nur, ob man es spielen sollte, wenn man das Haus
will. Ich kenne nun natürlich weder Art, Zustand oder Lage des Objekts, aber hier im Rheinland ist die Sache eigentlich ganz einfach: wenigstens 95% der Immobilien, die zwangsversteigert werden, resultieren aus echten Zwangsversteigerungen und befinden sich oft in einem den Umständen entsprechenden Zustand, so dass die wirtschaftlich sinnvolle Rechnung für die Ermittlung des Kaufpreises durch den Käufer im Normalfall „Grundstückswert minus Abrisskosten“ lautet. Natürlich gibt es auch Fälle, bei denen die Immobilie in keinem so dramatischen Zustand ist, aber dann muss man als Käufer halt sechsstellige Beträge einkalkulieren und gedanklich beim Gebot berücksichtigen.
Seitdem nicht mal mehr Zeitung lesen muss, um mitzubekommen, was zwangsversteigert wird (https://www.zvg-portal.de/), ist die Informationsbeschaffung derart erleichtert, dass ich erwarte, dass bei einem Objekt, das sich in einem mehr oder weniger unmittelbar nutzbaren Zustand befindet, die Zahl der potentiellen Käufer größer als eins ist, was ziemlich sicher dazu führt, dass das Konzept „die Schwestern ersteigern das Objekt billig“ nicht funktioniert.
Nun mag sich die Lage anderswo anders darstellen, aber so ganz grundsätzlich riete ich von dem Spiel ab, wenn das Ziel so aussieht, dass man das Haus behalten möchte.
In diesem Fall würde ich eine gütliche Einigung versuchen.
Möglicherweise hat die australische Schwester schon Vorstellungen, über die zu reden wären. Dann wäre zu klären, wen oder was sie akzeptiert. Vielleicht ist hier die Lösung zu finden, bevor man an sonst was denkt.