Nachlass überschuldet?

Soweit ich weiß verjähren erbrechtliche Ansprüche erst nach 30 Jahren. Daher haben Sie auf dem Gebiet schlechte Chancen. Ich bin auf dem Gebiet als Laie dann auch ehrlich überfragt. Sie sollten sich aber dringend fachliche Beratung beim Anwalt holen, denn wenn Sie sich jetzt verstecken, wird Ihnen am Ende doch ein Verschulden zur Last gelegt. Ich würde an Ihrer Stelle den Sachverhalt darlegen, wie er gewesen ist und sehen, was der Anwalt tun kann. Die Beratungskosten würde ich investieren, bei den Geldbeträgen, um die es hier geht, sonst wird es am Ende richtig teuer.
Viel Glück und liebe Grüße!

Tut mir leid, kann ich nicht beantworten, ist ein Fall für einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwalt und Notar (gibt es aber nur in einigen Bundesländern u. a. in Westfalen). MfG löwenkind

DANKE FÜR DEN LINK!! Dieser könnte sehr interessant für meine
Angelegenheit sein!

würde aber trotzdem anwaltschaftlichen Rat suchen, geht ja um was. Viel Glück !