meine Mutter hat vor 43 Jahren ein Testament hinterlegt, wonach meine Schwester erbt und im Falle des vorzeitigen Ablebens deren Ehemann bzw. Kinder. An mich sollte ein Betrag von 5000 DM ausgezahlt werden. Weitere Geschwister habe ich nicht. Nachdem nun meine Schwester in 12/2012 und meine Mutter in 8/2014 verstorben sind, habe ich zwar meinen Pflichtteil meinem Schwager gegenüber geltend macht, weiß aber nicht, wie hoch das Erbbaugrundstück mit EFH bewertet wird und ob oder in welcher Höhe sonst noch Nachlaß vorhanden sind. Seit Einzug meiner Mutter ins Pflegeheim hatte meine Schwester Bankvollmacht, nach ihrem Tode mein Neffe,also ihr Sohn.
Weiß jemand, was ich nun zu beachten habe ?? Wird eine Testamentseröffnung vor dem nachlaßgericht stattfinden und bin ich dann dabei??
Hallo!
Hinterlegt beim Nachlaßgericht ?
Testamentseröffnung wird von Amtswegen aus stattfinden, aber in der Regel immer ohne die Anwesenheit der Erben. Das ist ja ein rein formaler Akt, den ein Rechtspfleger dort durchführt.
Die Erben können das aber auch beschleunigen, in dem sie einen Antrag auf Testamentseeröffnung stellen und die nötigen Unterlagen dazu einreichen, Sterbeurkunde, Namen(Anschrift alle möglichen gesetzlichen Erben(nicht nur der benannten) angeben.
Das ist nicht so wie im Spielfilm, wo alle in der Runde sitzen und ein Notar oder Nachlassverwalter liest das Testament vor und alle beginnen gleich zu streiten.
Man wird aber schriftlich informiert und erhält auch eine beglaubigte Kopie des Testaments.
Als Erbe (auch Pflichtteilsberechtigter) hat man das Recht ein Erbverzeichnis vom Haupterben zu erhalten, was detailiert Auskunft über das Erbe gibt. Dazu gehört auch Grundbesitz, hier ja mit dem Sonderfall Erbaurecht.
Nochmal kurz zum Pflichtteil, regulär 2 Kinder = je halb/halb, Pflichtteil wäre also 1/4.
Sollte dieses 1/4 wesentlich mehr wert sein als die umgerechnet 2.500€, dann gäbe es noch Ausgleichsbedarf.
MfG
duck313
gesetzliche Erben sind aber nur die überlebenden Kinder, oder ??
noch eine Nachfrage: kann im Testament (42 Jahre alt) eine Abfindung hinsichtlich aller Erb- und Pflichtteilsansprüche festgelegt werden ?
Bitte dringend !!