Liebe Experten,
angenommen, trotz eines Trauerfalls in einer Familie besteht eine Bank auf Erfüllung eines Sparvertrags (Laufzeit 1 Jahr). Von Bankseite wird darauf verwiesen, dass in den AGB nur „wichtige Gründe“ für eine vorzeitige Kündigung akzeptiert werden. Nun stellt sich die Frage, wie z. B. die Beerdigungskosten bezahlt werden können und was für die Bank ein wichtiger Grund sein könnte - wenn schon nicht ein derart vorstellbarer trauriger Fall.
Man kann nicht davon ausgehen, daß sich die „wichtigen Gründe“ darauf beziehen, ob die Bank Vorschußzinsen berechnet oder nicht. Daß der Erbe einen Sparvertrag nicht kündigen darf scheint mir eine heikle Frage zu sein.
Über Meinungen zu diesem Fall würde ich mich sehr freuen und bedanke mich für Antworten.
Herzliche Grüße
dia dhuit
Nun ja, Vertrag ist Vertrag ist Vertrag. Und dort sind die Möglichkeiten, die dir bleiben sicherlich aufgeführt. Wenn davon nichts in Frage kommt würde ich hier ein klärendes Gespräch empfehlen.
Gut wäre natürlich wenn alle deine Geldgeschäfte über die gleiche Bank laufen…wäre dann doch wohl zu schade wenn du komplett zur Konkurrenz wechseln müsstest weil dich deine Hausbank in einer persönlichen Notlage so unpassend und wenig serviceorientiert im Stich gelassen hat. Und lass das ruhig durch die Blume mal anklingen (auf jeden Fall sehr sachlich dabei bleiben, auf die emotionale Tour erreichst du dabei nicht das Geringste).
Viel Glück.
mfg
Simon
Herzlichen Dank für Deine Antwort, Simon,
gerade die Frage „Vertrag ist Vertrag“ ist interessant und ist meiner Meinung nach nicht zweifelsfrei geklärt. Es ist doch so, daß Banken verpflichtet sind (bis zu einer gewissen Grenze) Auszahlungen für Beerdigungskosten zuzulassen. Mich würde nun interessieren, wie sich dieser Sachverhalt juristisch festmachen läßt bei einem Sparvertrag (abgesehen von eventuellem Kulanzverhalten der Bak), ob es Erfahrungen oder gar Urteile diesbezüglich gibt.
Viele Grüße
dia dhuit
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Ich habe nochmal ein bischen recherchiert aber leider nichts Entsprechendes finden können. Aber das heißt nicht, dass es solche Regelungen nun nicht gibt, ich bin schließlich kein Volljurist.
Mein Vermutung geht allerdings dahin, dass bei dem von dir geschriebenen Fall kein Härtefall vorliegt, bei dem irgend ein Gesetz greifen würde.
mfg
Simon