Nachlass und Sparvertrag

Liebe Experten,

trotz eines Trauerfalls in der Familie besteht die Bank auf Erfüllung eines Sparvertrags (Laufzeit 1 Jahr). Es wird vom Kundenberater darauf verwiesen, dass in den AGB nur „wichtige Gründe“ für eine vorzeitige Kündigung akzeptiert werden. Nun frage ich mich, wie z. B. die Beerdigungskosten bezahlt werden können und was für die Bank ein wichtiger Grund sein kann - wenn schon nicht dieser traurige Fall.
(Ich bin immer davon ausgegangen, daß sich die „wichtigen Gründe“ darauf beziehen, ob die Bank Vorschußzinsen berechnet oder nicht. Daß der Erbe einen Sparvertrag nicht kündigen darf, hat mich jetzt böse überrascht.)

Über Rat würde ich mich sehr freuen und bedanke mich für Antworten.

Herzliche Grüße

dia dhuit

hallo unaussprechlich,

sprich doch mal mit dem vorgesezten der bank, sicher hat der kundenberater das nicht richtig verstanden.
der niedelassungsleiter wäre sicher der richtige ansprechpartner.
wenn das nicht hilft, weiter in der hierarchie.
das lässt sich sicher klären.

strubbel
B:open_mouth:)

Danke für Deine Antwort Strubbel,

für ein solches Gespräch würde ich mich allerdings viel sicherer fühlen, wenn ich zumindest einen ungefähren juristischen Anhaltspunkt hätte - also ganz konkret, ob die Bank Sparvertragsaufläsungen verhindern dürfen.

Viele Grüße

dia dhuit

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hallo,

wenn du juristische hilfestellung benötigst, müsstest du im entsprechenden brett fragen.
wenn selbst cracks wie ivo und exc nicht antworten, übersteigt das wohl die kapazität des brettes.

strubbel
R:open_mouth:)

Noch einmal vielen Dank Strubbel,

ich hätte nicht gedacht, daß die Frage so schwierig zu beantworten ist. Dann werde ich es mal bei den Juristen probieren.

Herzliche Grüße

dia dhuit

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