Nachlass Zwangsversteigerung einer Immobilie

Liebe Community, in meinem Bekanntenkreis gibt es eine Erbengemeinschaft, welche mehrere Immobilien besitzt. Jetzt möchte ein Erbe davon seinen Anteil an nur EINER Immobile verkaufen. Leider sind die anderen Erben bösartig und wollen Ihm dafür nur eine sehr geringe Summe bezahlen. Bei den anderen Immobilien möchte er weiterhin Miterbe in der Erbengemeinschaft bleiben. Ist es möglich, nur bei der einen Immobilie eine Nachlass Zwangsversteigerung anzuordnen, ohne die anderen Immobilien bzw. andere Vermögengegenstände des Nachlasses zu gefährden? Wer kann bei so einer Zwangsversteigerung alles mitsteigern? Gibt es ein Mindestgebot?

Hallo,

ich bin kein Rechtsanwalt, kann daher hier nur meine Meinung kundtun. Soweit ich informiert bin gibt es keine Zwangsteilauseinandersetzung. Diese Webseite scheint das zu unterstützen:

Man kann also entweder eine komplette Auseinandersetzung einleiten oder eine andere Lösung finden. Das für Teile ein geringer Betrag angeboten wird überrascht mich nicht, denn auf dem „freien Markt“ sind die quasi unverkäuflich.

Gruß,
Steve

Das macht man anders. Man geht seinen Miterben einfach systematisch auf den Sack, indem man ständig Termine ansetzt, jede Abrechnung anzweifelt, beim Steuerberater nörgelt, Unterschriften verweigert, gegen jeden Beschluss anwaltlich und gerichtlich vorgeht, einzelne Mitglieder der Erbengemeinschaft strafrechtlich anzeigt (Betrug!) na usw. Ein bißchen Fantasie und etwas Geld für Rechtsanwälte, mehr braucht man nicht. Spätestens nach zwei Jahren kaufen die anderen dich raus, zu traumhaften Konditionen, deutlich über dem Marktpreis.

Die Versteigerung ist öffentlich und wird auch öffentlich bekannt gemacht.
Also kann jeder mitbieten. Miterben und völlig fremde Personen, Schnäppchenjäger vielleicht.
das ist doch auch der Sinn der ganzen Sache !

Und ja, es gibt ein Mindestgebot. Das wird ja vorher in einem Wertgutachten festgelegt.
Gibt es kein Gebot, dann endet die Versteigerung ergebnislos.

MfG
duck313