Ich habe folgende Frage: Meines Schwippschwagers Oma ist vor drei Monaten verstorben. Da er aber seine Jugend im Heim verbracht hat, hat man den Kontakt zu ihr verhindert. Nun ist sie verstorben und der Stiefbruder hat im stillen den vorhandenen Nachlass ‚verteilt‘ und niemanden über Tod und weiteres vorgehen informiert. Wie geht man jetzt vor, muss man per anwaltlichem Beistand Informationen sammeln? Wohin wendet man sich, gibt es Ämter, die Auskunftsverpflichtet sind? Allein die Frage wo sie beerdigt ist wäre wichtig. Der Rest der Familie gibt keine Auskunft.
Danke,
Salto
Hallo Salto,
am besten einen Anwalt nehmen. Wenn die Oma keine Kinder mehr hat und kein Testament gemacht hat oder vielleicht eines, in welchem dein Schwippschwager erwähnt ist, dann ist er Erbe.
Das Nachlassgericht ist das Amt, das die Erbschaftssachen bearbeitet. Aber wenn du nicht weißt, wo die Oma gestorben ist, wird dir das nicht weiterhelfen.
Wenn das Erbe schon verteilt ist, ist es ohnehin am sinnvollsten, mit Hilfe eines Anwaltes zu retten, was zu retten ist.
Gruß, bebro
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