Beispiel
EK von Rohstoffen 1000,00 auf Ziel netto:
Buchungssatz:
RS 1000,00
VStR 190,00
an Verbindlichkeiten 1190,00
Nachlass 10 Prozent
Verbindlichkeiten 190,00
an Nachlässe für RS 100,00
an VStR 19,00
-Umbuchung am Montas- oder Jahresende-
Nachlässe für RS an RS
Meine Frage: Ist es denn gesetzlich (HGB) vorgeschrieben, dass prinzipiell Nachlässe zuvor auf dem jeweiligen Unterkonto (Nachlässe für HS / RS / BS / Vorprodukte Fremdbauteile / Waren, etc.-pp)) gebucht werden.
Es ist ohne Weiteres möglich, von vornherein nur mit dem tatsächlich bezahlten Preis zu arbeiten. Was immer Dein Konto „RS“ ist - eine Rückstellung, die öfter mal so abgekürzt wird, wird es ja kaum sein - kann es übrigens unter Umständen deutlich präziser sein, von vornherein nur den tatsächlich bezahlten Preis zu erfassen - nämlich wenn diese Buchung Einfluss auf irgendeine Bewertung hat und zwischen ihr und der Buchung des Nachlasses ein Bewertungsstichtag (z.B. Monatsende) liegt.
Insbesondere dort, wo Skonti eine Rolle spielen, kommen ziemlich schräge Dinge raus, wenn man die immer ganz brav als „Erhaltene Skonti“ bucht, weil diese in den üblichen Kontenrahmen unmittelbar den Wareneinkauf mindern, auch wenn der Aufwand, der mit Skonto bezahlt wird, ganz wo anders in der GuV steht.
Wenn man mit einem vernünftigen Programm arbeitet (und natürlich ein bisschen mitdenkt), kann man dieses Problem ohne weiteres lösen, indem man das Aufwandskonto hinterlegt. Ganz hübsch wird es übrigens bei großen Anschaffungen, wenn da alles auf Skonto gebucht wird.