Nachlassgericht Kaufvertrag

Hi,jemand bereits am 7.7.2010 beim Notar einen Kaufvertrag unterschrieben für ein Haus das sich in staatlicher Hand befindet da die Erben das Erbe ausgeschlagen haben.nach der 2 wöchigen Frist wurde dieser beim Nachlassgericht eingereicht und sollte geprüft werden:uns wurde gesagt das könne bis zu 3 Monaten dauern,da aber noch wichtige Arbeiten (wasserschaden) erledigt werden müssen (Vom Hauskäufer)wurde beim Nachlassgericht angerufen und dort wurde gesagt das der Kaufvertrag nicht geprüft werden kann(noch nicht) da sie das Wertgutachten erst prüfen lassen was bis zu 6 Wochen dauert…ich bin jetzt verwirrt denn meines Erachtens wird das doch erst geprüft und dann die Kaufsumme festgelegt und dann erst der Vertrag unterschrieben?
Der Vertrag ist aber schon unterschrieben mit einer Summe,ich frage mich nun warum nach der notariellen Unterzeichnung erst das Wertgutachen geprüft wird das ist doch nicht normal?? Es wurde ja als Sicherheit schließlich der Bank schon den Kredit zugesagt/angenommen für die Summe aus dem Vertrag und man ist auch nun schon verpflichtet den Kredit dann zu nehmen.Ist das der normale Vorgang bei einem solchen Verkauf?
Meines Erachtens ist die Prüfung des Wertgutachtens überflüssige Zeitverschwendung da ja schon der notarielln Kaufvertrag unterschrieben ist und somit auch rechtsgültig.
Ich weiß das nach der Unterschrift beim Notar der Vertrag rechtskräftig ist,mir ist aber schleierhaft warum das Wertgutachten nun im Nachherein noch geprüft werden muss,man kann doch nichts mehr an dem Vertrag ändern oder doch?Normal ist der Kaufvertrag doch so gültig oder kann das Nachlassgericht noch absagen bzw. kann ich dann auch noch aus dem Vertrag raus, weil es geht ja nicht das das Gericht noch nein sagen kann aber ich selbst nicht…

Man sollte lesen was man unterschreibt (oder vorlesen lassen). Man sollte verstehen was man gelesen hat, oder vorgelesen bekommen hat.
Wenn man es nicht verstanden hat, sollte man es nicht unterschreiben oder zu jemanden gehen der es versteht. Erst wenn der, der es versteht, einem sagt, dass man es ruhig unterschreiben kann, dann sollte man es unterschreiben, aber nur wenn man dem, der es verstanden hat auch wirklich vertraut.

Man kann aber auch zu dem gehen, der es vorgelesen hat. Vielleicht hat der es verstanden und kann es erklären.

vnA

Deine Ausführungen sind nicht nachvollziehbar. Wenn der Fiskus bereits als Erbe festgestellt ist und ein Erbschein zugunsten dessen erteilt wurde ist das Nachlassgericht nicht mehr beteiligt.

Beteiligt wäre das Nachlassgericht nur wenn eine Nachlassgerichtliche Genehmigungung zu erteilen wäre, mithin für den oder einen der Miterben ein Pfleger handelt.

Wer steht den konkret im Kaufvertrag auf Veräußererseite bzw. als Vertreter für diesen?

ml.

ml.

Guten Tag,

ja, eine solche Genehmigung muss erteilt werden,das Nachlassgericht hat mir gestern mitgeteilt das das Wertgutachten für die Erben geprüft wird…was aus meiner Sicht ziemlich „irre“ ist da die Erben ja das Erbe ausgeschlagen haben.
Der Staat hat ja praktisch nun alles geerbt die Schulden die noch auf dem Haus waren sind mit dem Kaufbetrag alle getilgt da bleibt sogar noch eine Menge über welches auf die Konten der Toten dann gezahlt werden soll, was meines Erachtens dann auch an den Staat geht…da der Staat ja alles bekommt.

Nochmal - wer ist der Verkäufer?

Soweit der Erbe (bzw. alle Erben) festgestellt ist muss das Nachlassgericht nichts genehmigen, da der Erbe seine Rechte selbst wahrnimmt!

ml.

Guten Tag,

Die Erben (Kinder)haben das Erbe ausgeschlagen somit ging das Haus an den Staat er ist nun Erbe .Das Wertgutachten wurde aber nun zu einem unabhängigen geschickt um zu prüfen ob der von uns zu bezahlende Kaufpreis angemessen ist,geprüft wird für die Erben…wurde mir im nachlassgericht gesagt erst wenn der dann zustimmt dann gehts zurück zum nachlassgericht und es wird so eine genehmigung ausgestellt.

Ich habe die frage gestellt weil uns bei der Beurkundung beim Notar gesagt wurden ist das der Kaufvertrag der ja schon unterzeichnet ist nun zum Nachlassgericht ginge zur Prüfung und dort ein rechtspfleger diese bescheinigung gibt und somit dann das haus „erst“ uns gehöre.

ich verstehe nur nicht warum das Wertgutachten nun zu einem unabhängigen geschickt wurde um für die „erben“ zu prüfen ob der Kaufpreis angemessen ist…denn ich denke der Staat ist doch der Erbe weil er ja das Haus geerbt hat weil die „richtigen“ erben das erbe ausgeschlagen haben.
der Staat hat das Haus mit Schulden übernommen die mit dem kaufpreis getilgt sind und es bleibt sogar noch 40000 euro für die Toten über die ja dann eigentlich auch dem Staate noch zugute kommen.

mich verwirrt wiegesagt das das wertgutachten für die erben geprüft wird(der Staat ist ja nun der erbe)und das nachlassgericht(was für mich der Staat bzw. staatliche vertretung ist) hat ja dem eingesetzen verwalter eine Summe genannt die es haben möchte …wir haben auch mit dem betrag den Kaufvertrag unterschrieben…daher warum müssen die das nun überprüfen im sinne der erben obwohl von dem Erben(staat) ja schon der kaufpreis gesagt wurde?
Das ist verwirrend und für mich blödsinnig irgendwie

Hallo,

ich bin nach wie vor der Meinung das der Staat alleine nicht Erbe geworden ist. Der Fiskus ist beim Verkauf eines Grundstückes durchaus selbst in der Lage schon im Vorfeld ein Wertgutachten anzufordern um den Verkehrswert zu taxieren. Das Nachlassgericht ist nur involviert wenn noch die Interessen bekannter oder unbekannter Erben (mit)berührt sind.

ml.