Nachlassgericht

Kann man auch nach einer Testaments Eröffnung das Erbe ablehnen, wenn man erfährt dass man Schulden erbt, und im Vorfeld keine Ahnung hatte, weil der Erblasser kein Verwandter
war, sondern man den Erblasser nur beiläufig gekannt hat ?

Hallo,

innerhalb der Ausschlußfrist des BGB § 1944 ( 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles)

Ja, man kann. Frau auch.

Hallo!

selbstverständlich kann man das.
Erbe wird man durch Stillschweigen, Ablehnen muss man aber durch eigenes Handeln.
Heißt, sobald man weiß, man ist Erbe geworden, läuft die 6-Wochen-Frist an, in der man Zeit hat zu überlegen und nachzuforschen, ob man annehmen will oder ob man z.B. wegen Überschuldung ablehnen muss.

Ablehnung muss entweder bei einem Notar oder direkt auf dem Nachlassgericht/oder seinem örtlichen Gericht zu Protokoll gegeben werden. Das kostet Gebühren (um die 35 € auf dem Gericht), beim Notar ist es teurer.
Ablehnungsgründe muss man keine angeben.

MfG
duck313