Nachlassgerichtliche Verfügung Nachlassgericht

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir haben über einen Makler ein Haus angesehen,welches uns gefiel und wir es schließlich kauften.

Uns wurde vom Makler gesagt das sich der Kauf „BIS“ zu 3 Monaten hinziehen kann, da sich das Huas in staatlicher Hand befindet weil die Erben das Erbe ausgeschlagen haben.
Am 7.7. haben wird dann mit dem vom Nachlassgericht eingesetzen Nachlasspfleger, dem Makler und einem Notar den Vertag unterzeichnet.
Dort wurde uns ebenfalls ein Zeitrahmen von bis zu 3 Monaten genannt.

Da im Haus ein Wasserschaden vorliegt wollen wir diesen soschnell wie möglich beilegen da wir das Haus mit einem Kleinkind beziehen.
Aus diesem Grund habe ich mich nun nach 7 Wochen beim Nachlassgericht gemeldet und erfragt wieweit sie seien da eine Nachlassgerichtliche Genehmigung erteilt werden muss.

Da habe ich zum 1 Mal erfahren das ein Wertgutachten(welches wir nie gesehen haben)und der Kaufvertrag versendet wurden an einen Rechtsanwalt(Verfahrenspfleger) der für die Erben überprüft ob der Preis und das Gutachten angemessen bzw. richtig sind.Da wurde mir gesagt das dieser 4 Wochen Zeit hätte um dies zu prüfen und dann erst würde das Nachlassgericht anfangen den Vertrag zu prüfen und eventuell diese Nachlassgerichtiliche Genehmigung erteilen.

Nun habe ich gestern bei dem Rechtsanwalt angerufen der für die Erben das prüfen soll dieser sagte mir dann das die papiere nicht vollständig waren und alles zurückging…nun seien die Unterlagen aber wieder da und auf Nachfrage…mit welchem Bearbeitungszeitraum ich nun rechne könne oder wielange die Bearbeitungsfrist hierfür wäre wurde mir von diesem gesagt er iwsse auch nicht wielange das dauert und er ist sich auch nicht sicher ob nun alles bei ihm wäre was er benötigen würde.
Eine Bearbeitungfrist gäbe es angeblich nicht die angegebenen 3 Monate seinen nur Erfahrungswerte wir sollten mit einem Jahr rechnen…

Unser Problem nun wir müssen nach 3 Monaten aber Verzugszinsen für den Kredit zahlen.
Wie hätten nie den Kaufvertrag unterschrieben wenn man uns gesagt hätte das das ganze bis zu einem Jahr dauert.
Das ganze verzögert sich weil irgendwelche Leute nicht die benötigten Unterlagen rechtzeitig weitergereicht haben.

Wir wissen das man von einem Immobilienvertrag bis auf arglistige Mängel/Schäden ect. nicht zurücktreten darf.
Uns wurde aber verschwiegen das wir mehr als 3 Monate warten müssen nun kommen erhebliche Kosten deswegen auf uns zu.Desweiteren wurde die Bearbeitungszeit auch noch wegen nicht eingereichter Unterlagen unnötig vom Nachlassgericht verlängert.
Was können wir nun tun?
Können wir überhaupt durch einen Rechtsanwalt etwas erreichen da man ja nun gebunden ist durch den bereits unterschriebenen Vertrag?

vielen Dank für ihre Antwort

Um es allen Einfach zu machen:

Geht direkt zum Rechtsanwalt und lasst Euch beraten. Nur er kann Euch hier sagen was machbar ist und was nicht.
Lieber die 100 € für eine Beratung in den Sand gesetzt als evtl. das vielfache an Zinsen und Kosten für auftretende Bauschäden (Schimmel ect.)

Verlasst Euch nicht auf irgendwelche Mutmaßungen hier, denn dafür geht es für Euch um zuviel :smile:

Toi, toi, toi

Hallo Keoni,

zum Zweiten…

geh zum Rechtsanwalt! Dieser wird sich dann in die Rechtslage einarbeiten und dir u.a. auch das erzählen was ich dir schon vor einigen Wochen geschrieben habe: Es haben nicht alle Erben ausgeschlagen! Es gibt eine Nachlasspflegschaft, was bedeutet, dass noch Erben unbekannt sind, ein Sicherungsbedürfnis besteht und der Grundbesitz sich somit nicht in staatlicher Hand (als Erbe) befindet. Soweit der Fiskus Erbe wäre braut man weder einen Nachlasspfleger, noch eine nachlassgerichtliche Genehmigung.

Und so ganz nebenbei ist es für mich nicht nachvollziehbar wie man rein im Vertrauen auf den Erwerb einen Kredit aufnehmen kann ohne jegliche dingliche Sicherung hinsichtlich des Vertragsobjektes…!?

Also - höre auf zu mutmaßen was Sache ist und informiere dich! Hier im Forum wirst du kaum vorankommen.

ml.