Nachlassgeschichten

Hallo Leute,

folgender Sachverhalt:

Mutter von 2 Kindern stirbt und hat zuwenig hinterlassen, um die Verbindlichkeiten zu bedienen, die im Zuge der Beerdigung, Haushaltsauflösung, etc. anfallen.

Das Erbe hat keiner der beiden Kinder (volljährig) ausgeschlagen.

M.E. muß nun jeder der beiden Kinder die Nachlassverbindlichkeiten zur Hälfte (bei beiden entsprechendes Vermögen vorhanden) tragen.

Liege ich da richtig oder kann sich einer aus der Verantwortung stehlen ???

Vielen Dank MfG

Hallo Leute,

folgender Sachverhalt:

Mutter von 2 Kindern stirbt und hat zuwenig hinterlassen, um
die Verbindlichkeiten zu bedienen, die im Zuge der Beerdigung,
Haushaltsauflösung, etc. anfallen.

Das Erbe hat keiner der beiden Kinder (volljährig)
ausgeschlagen.

M.E. muß nun jeder der beiden Kinder die
Nachlassverbindlichkeiten zur Hälfte (bei beiden
entsprechendes Vermögen vorhanden) tragen.

Jein,

die Erben haften als Gesamtschuldner, d.h. ein Gläubiger kann sich von jedem der Erben (natürlich nur einmal) seine gesamte Forderung holen. Mehrere Gläubiger sind dabei unabhängig voneinander, welchen Erben sie belangen wollen. Dies betrifft alles allerdings nur das so genannte Außenverhältnis. Im Innenverhältnis sind die Erben untereinander zum Ausgleich verpflichtet, wobei der Hase da natürlich im Pfeffer liegt. Wer erst einmal als einzelner Erbe von einem Gläubiger in Anspruch genommen worden ist, darf dann den Anteilen der übrigen Erben selbst hinterher laufen.

Gruß vom Wiz