Vielleicht kann mir jemand helfen?
gestern kam der Bescheid vom Notar bezüglich der Verlassenschaft.Aktiva knapp 100 000!Passiva knapp 90 000!Darunter
stand: dadurch ergibt sich eine NACHLASSÜBERSCHULDUNG von knapp 11 000!!!Verstehe ich das richtig, dass ich jetzt Schulden übernehme, obwohl die Aktiva höher ist als die Passiva!Ich seh mich da nicht raus!
Bitte um Hilfe!Vielen Dank
Hallo,
Ihre Frage nebst Sachverhalt versteh ich nicht.
Ist jemand gestorben?
Sind Sie Erbe? Woraus ergibt sich das?
Was hat ein Notar mit der Feststellung der Überschuldung zu tun? Hat er den Nachlass verwaltet???
Sie sollten schon alles ausführlich darstellen, bevor man rechtlich dazu Stellung nehmen kann.
MfG
S.
Hallo, ich kann eigentlich gut rechnen, daher verstehe ich diese Zahlen auch nicht. Warum gehst Du nicht den einfachsten Weg und lässt Dir die Sache vom Notar erläutern ? MfG Löwenkind
Mit Verlaub - ich bin kein Hellseher. Was soll man aufgrund Ihrer Angaben denn beantworten. Hier kann nur der Notar befragt werden der gesagt hat das nachlassüberschuldung vorliegt. Die genauen Angaben sollten sich aus dem Nachlassverzeichnis ergeben.
ml.
Bin leider überfragt!
Hallo,
der Text ist undurchsichtig!
Was denn nun?
Aktiva gleich 100.000,00 Euro,
Passivat fast 90.000,00 Euro,
wo ist da die Überschuldung von fast 11.000,00 Euro?
Die 11.000,00 Euro verbeiben als Guthaben, oder?
Bitte schreiben Sie verständlich, dann kann ich auch brauchbar antworten.
Wenn aber tatsächlich eine Überschuldng von 11.000,00 Euro vorliegt und die Sekretärin des Notars nicht „Unsinn“ geschreiben hat, dann müssen Sie sofort die Erbschaft (bei einem Notar erklären) ausschlagen. Das geht nur innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis des Todestages. Anderenfalls gibt es nur noch die Anfechtung der Annahme der Erbschaft (auf vor einem Notar zu erklären). Dazu beträgt die Frist höchstens 3 bis 5 Tage. Es heißt im Gesetz: Sofort!
Also nicht warten bis ein Notar in einer Woche erst einen Termin hat, oder so!
Sofortige Eile ist geboten.
Wie gesagt, vorausgesetzt, eine Nachlassüberschuldung liegt überhaupt vor.
MfG
PB
Hallo eilan30,
hat der Notar keine Aufstellung dazu gemacht?
Normal gehen aus der Aktiva die Vermögensanteile hervor. Und wenn dieser Anteil höher als die Passiva ist, müsste sich eigentlich ein Überschuß ergeben.
Ich würde auf alle Fälle mal beim Notar nachfragen.
mfg
Lara50
hallo eilan30
leider kann ich ihnen bei diesem problem nicht weiterhelfen.
lg sicha
Auch ich sehe darin einen Widerspruch. Würde mich an den Absender telef. oder schriftlich wenden.
Gruss H.G.
liebe eilan das weiß ich auch nicht,tut mir Leid.
l.G.Schattengras
Hallo,
das verstehe ich auch nicht, ich würde einfach mal beim Notar anrufen und nachfragen ob da irgendwas vertauscht wurde
Hallo,
ich würde den Notar einfach mal fragen… Da kann es sich nur um eine praktische Auswirkung der schlechten Schulbiuldung handeln, dass jemand die Zahlen falsch in eine Tabelle eingetragen hat. Auch ich komme nur zu dem Schluss, dass keine Übershculdung vorliegt, wenn die Aktiva die Passiva übersteigen.
Ingeborg
Zunächst mal Ruhe bewahren, denn du hast ja 6 wochen zeit das Erbe auszuschlagen - wenn du nicht ausschlägst hast du automatisch angenommen.
Es gibt die Möglichkeit einer Nachlassinsolvenz. D. h. du musst über den Nachlass einen Insolvenzantrag Stellen beim Nachlassgericht/Insolvenzgericht.
Wenn aus der Insolvenz was übrig bleibt so gehört das dir. Bleibt ein Rest an Schulden offen, so musst nicht du dafür mit deinem Vermögen aufkommen, sondern die Gläubiger gehen ganz einfach leer aus. Die Kosten des Verfahrens werden ebenfalls vom Nachlass abgezogen. Du hast also kein Risiko.
hallo eilan30
leider bin ich mit diesem problem überfragt.
lg sicha