Nachlassverwalter-Aufgabe ?
Nachdem zwei Vermittlungsversuche, eine Einigung innerhalb einer Erbengemeinschaft zu erreichen, gescheitert sind, soll jetzt ein Nachlaßverwalter eingesetzt werden.
Welche Befugnisse und welche Möglichkeiten hat ein Nachlaßverwalter?
Kann er eine Zwangsvollstreckung beantragen ?
Kann er Entscheidungen treffen mit denen nicht alle Erben einverstanden sind?
Oder geben alle Erben Ihre Verfügungsmöglichkeiten an diesen ab ?
Was kann es für einzelne Erben bedeuten, wenn einer z.B. der Meinung ist, dass ein anderer Erbe ihm etwas aus der Erbmasse schuldet, dieser das jedoch abstreitet ?
Ich hoffe, dass meine Fragen einigermaßen verständlich und beantwortbar sind.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Hilde
Die Erbauseinandersetzung ist allein Sache der Gemeinschaft, egal ob sie funktioniert oder in Streit endet. Das Gesetz sieht für den letzteren Fall die Möglichkeit vor, dass jeder Erbe die Versteigerung z.B. einer Nachlassimmobilie beim Amtsgericht beantragen kann. Die Kosten trägt die Gemeinschaft; das Risiko einer Unterpreis-Versteigerung kann groß sein. Dagegen kann sich der Einzelne z.B. dadurch wehren, dass der dem Antrag beitritt oder einfach mitbietet. Der Beistand durch einen geeigneten erfahrenen Notar oder Anwalt ist dringend anzuraten. Die Nachlaßverwaltung kann nur in anderen, bestimmten Fällen angeordnet werden, und geht nicht nach den Wünschen der Erben.
Ein Forderungsstreit kann letztendlich nur durch Klagerhebung geklärt werden. Was soll „…aus der Erbmasse schuldet…“ heissen? Forderungen des Erblassers sind Teil des Nachlasses geworden und stehen der Gemeinschaft und nicht einem Einzelnen zu.
S.g. Herr Gintemann
vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Mit ‚aus der Erbmasse schuldet‘ ist gemeint, dass einer der Erben zu Lebzeiten des Erblassers einen Kredit bekommen hat, der nach Meinung einiger Erben noch nicht zurückgezahlt wurde und deswegen die Summe in die Erbmasse gehört.
Solange dieses Geld nicht zurückgezahlt wurde, wollen einige Erben das Haus weder übernehmen noch verkaufen.
Wenn eine Zwangsversteigerung stattgefunden hat, und diese Kreditfrage nicht geklärt ist, kann sich das noch jahrelang hinziehen, fürchte ich ?
Einer der Erben hat vorgeschlagen, das Haus zu verkaufen, die Summe aufzuteilen, und wer dann meint noch Forderungen zu haben, kann das für sich nachfordern.
Nochmals vielen Dank für Ihre Bemühungen
Hilde