Hallo zusammen.
Nehmen wir mal an, Person A borgt Person B einen DVD-Player. Person B stirbt verarmt, die Beerdigung wird vom Landkreis bezahlt. Der setzt einen Nachlassverwalter ein.
Wie bekommt Person A den besagten DVD-Player zurück? Es existiert kein Leihvertrag o.ä. (wer rechnet auch mit sowas).
Gruß, Thommy
Hi,
man schreibt den Nachlassverwalter an. Dieser gibt den geborgten Gegenstand entweder sofort raus weil Lagerung und Versteigerungskosten höher sind als der Wert des Gegenstandes bzw. Entsorgung von Elektroschrott mehr kostet als das Zeug zu verschenken, oder er verlangt einen Nachweis, dass A Eigentümer ist. Dies kann in Form eines Kaufbeleges sein oder ein Zeuge, der Aussagen kann wer der Eigentümer ist.
MFG