Nachlassverwalter loswerden

hallo liebe experten,
ich habe ein erbe ausgeschlagen (haus das als pension genutzt wird)und für meine tochter als gesezlicher vertreter angenommen und einen nachlassverwalter bestellt ohne den wirkungskreis eines solchen zu kennen(wir,ich und meine frau hatten zwar ein gespräch diesbezüglich aber das kam dort nicht wirklich zur sprache,sonst hätten wir uns nie darauf eingelassen)weil wir nicht in der nähe wohnen (wir im norden und das haus im süden deutschlands)haben wir überwachungskameras angebracht um das haus zu sichern(in der vergangenheit wurde dort ein brand gelegt und es sind auch so schon sachen von dem grundstück gestohlen worden und wir sind der meinung das ein haus das kameras hat diebe abschreckt.als der nachlassverwalter gekommen ist um sich das haus anzusehen hat er den stecker der kameraanlage gezogen und es damit begründet das es ja kein hochsicherheitstrakt seie(die cousine der verstorbenen die wir als verwalterin einsetzten weil sie in dem selben ort wohnt teilte uns das mit)meine frage ist kann der nachlassverwalter das so einfach tun und kann ich ihn loswerden eigentlich brauchen wir keinen nachlassverwalter und können das alles selber regeln.
kann ich beim nachlassgericht einen antrag stellen der mich von dem nachlassverwalter befreit??
danke im voraus für eure antworten

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Leider bin ich auf diesem Gebiet nicht spezialisiert, tut mir leid !
MFG
Marcjue

Hiervon habe ich leider keine Kenntnis. Alles Gute

Tut mir leid, da weiß ich nicht Bescheid!

Hallo ogmoeg
es tut mir Leid,aber da kann ich auch nichts zu sagen.
l.G.das Schattengras.

Tut mir leid, aber Erbrecht ist überhaupt nicht mein Thema, das ist BGB, also Privatrecht.
Ich kenne mich mehr im ÖFFENTLICHEN Recht aus.

Ich bin leider kein Erbrechts-Experte. Vielleicht solltest Du Dich beim nachlassgericht beraten lassen.

Hallo Ogmoeg,
ich selber bin oft als Nachlassverwalter bestellt. So was habe ich noch nie gehört.
Um die Frage korrekt beantworten zu können benötige ich mehr Details.
Warum ist der Verwalter bestellt?
Ist seine Bestellung im Testament geregelt?
usw.
Am besten wäre, direkt das Nachlassgericht zu befragen.
MfG
Hartmut Eger, Dipl. Verwaltungswirt
Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft
Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker

Hallo das denke ich auf jeden Fall,das das so geht,ich finde auch der Nachlassverwalter hat überhaupt kein recht irgendwelche Stecker zu ziehen.Mfg.Keoma

Hallo ogmoeg!
Sorry wenn ich jetzt es antworte.
Ja, ich würde schleunigst beim Nachlassgericht ein Antrag stellen um die alleinige Gewalt über die Imobilie wieder zu bekommen.Der Nachlassverwalter scheint nicht gerade der Schlauste zu sein,dann wüsste er das in der Vergangenheit die Einbrüche in den Häusern zugenommen haben.Auch würde ich dem Nachlassgericht über seine unrechtlichen Handlungen Bericht erstatten und fragen ob er ermächtigt ist, Sicherheitseinrichtungen ohne rechtliche Grundlagen still zu legen.So weit ich weiss, hat er dieses ohne gerichtliche Anordnung nicht zu tun.Frage ihm doch mal,wer für die Schäden die nach der Stilllegung einer Sicherheitseinrichtung entstehen, haftet.Er vielleicht?Solche Möchtegern waren noch nie meine Freunde.Deswegen sehe schnell zu das alles wieder in deine Hände gelangt.Viel Glück und schreibe mal wie die Sache ausging.
Viele Grüße Engelbert.

Hallo,
das sit leider nicht mein Fachgebiet.
Sorry.

Gruß
HaWeThie

PS: für die Zukunft:Groß- und Kleinschreibung sowie eine einigermaßen korrekte Interpunktion (Zeichensetzung)erleichtern das Verständnis der Frage ungemein. Nicht jeder hat Lust, den Sinn eines Textes aus dem Zusammenhang heraus herauszufinden.