Hallo, folgender Sachverhalt:
Der Erbe erstellt nach dem Todesfall ein Nachlassverzeichnis für das Nachlassgericht. Stichtag ist der Todestag.
Anschließend wird er vom Pflichtteilsberechtigten aufgefordert, ihm das Nachlassverzeichnis zuzusenden. Sicher müssen die nach dem Todestag eingegangenen Guthaben dort mit angegeben werden? Ist hier auch Stichtag der Todestag? Was ist mit noch offenen Rechnungen z.B. Nebenkostenabrechnungen, Gerichtskosten usw., die noch ausstehen?
Da der Pflichtteilsberechtigte sich daraus seinen Pflichtteil errechnen muss, kann ihm das korrekte Nachlassverzeichnis ja eigentlich erst nach Ausgleich aller Kosten übergeben werden oder wo ist mein Denkfehler? Wie wird das gehandhabt?
Danke im voraus für die Antworten!
Lola24