Nachlasswert beim Erben

Hallo Experten,

wieviel Euro Gebrauchswert darf a) Hausrat, b) Mobiliar noch haben, bevor es von einem bay. Nachlassgericht in den Nachlasswert eingerechnet wird? Gibt es bezüglich Nachlasswert auch einen ‚Freibetrag‘ für Kunstgegenstände? 

Dank und Gruß
Franz

Hallo!

Ist m.E. nicht nach Bundesländern unterschiedlich !

bei der Erbschaftssteuer gibts Freibeträge für Hausrat und auch für Kunstgegenstände/Sammlungen, Fahrzeuge, Boote.
Der staffelt sich ähnlich wie die Steuer selbst nach Verwandschaftsgrad.

Hier : http://www.steuertipps.de/lexikon/e/erbschaftsteuer-…

Das Nachlassgericht hat aber damit nichts direkt zu tun. Für dessen Gebühren muss ja selbst den Wert des Erbes in einem Bogen angeben. Und da wird m.E. nichts vorher abgezogen.
So z.B. die Beerdigungskosten, die werden nicht mindernd berücksichtigt,während sie bei der Steuer mit Pauschale oder dem tatsächlichen höheren Wert angerechnet werden können.

MfG
duck313