Hallo!
Ist m.E. nicht nach Bundesländern unterschiedlich !
bei der Erbschaftssteuer gibts Freibeträge für Hausrat und auch für Kunstgegenstände/Sammlungen, Fahrzeuge, Boote.
Der staffelt sich ähnlich wie die Steuer selbst nach Verwandschaftsgrad.
Hier : http://www.steuertipps.de/lexikon/e/erbschaftsteuer-…
Das Nachlassgericht hat aber damit nichts direkt zu tun. Für dessen Gebühren muss ja selbst den Wert des Erbes in einem Bogen angeben. Und da wird m.E. nichts vorher abgezogen.
So z.B. die Beerdigungskosten, die werden nicht mindernd berücksichtigt,während sie bei der Steuer mit Pauschale oder dem tatsächlichen höheren Wert angerechnet werden können.
MfG
duck313