Welche Möglichkeiten gibt es im Falle einer Enterbung für den Pflichtteilsnehmer, den fiktiven Nachlasswert zu ermitteln?
Laut § 2314 BGB hat der Pflichtteilsnehmer ja eine umfassende Auskunftspflicht gegenüber dem Erben. Dieser stellt in der Regel eine privates Nachlassverzeichnis für das Nachlassgericht auf, aber wer überprüft die Richtigkeit der Angaben?
Wie lässt sich der korrekte Wert einer hinterlassenen Immobilie oder der hinterlassene Barbestand ermitteln? Gerade zweiteres dürfte fast unmöglich sein. Wie lässt sich nachvollziehen ob der Verstorbene evtl. eine Lebensversicherung oder Sterbekasse eingerichtet hat? Was ist mit Schenkungen zu Lebzeiten des Verstorbenen? Umter Umständen ist es ja auch möglich, dass der Erbe nichts von der Existenz von gewissen Vermögenswerten weiß.
Mir ist bekannt, dass der Pflchtteilsberechtigte ein notarielles Nachlasverzeichnis vom Erben fordern kann. Allerdings ist ein Notar auch in großem Maße auf die Auskünfte des Erben angewiesen. Hat er effektive Methoden, um bspw. die Existenz einer Lebensversicherung zu entdecken? Prüft er z. B. generell die Kontoauszüge des verstorbenen der vergangenen Jahre? Das Nachlassgericht gibt sich hier ja mit einem Kontoauszug zum Todeszeitpunkt zufrieden.
Gibt es weitere Möglichkeiten für den Pflichtteilsnehmer den fiktiven Nachlasswert genau zu bestimmen?
Liebe Grüße
fnkmstr
Mir ist bekannt, da