Hi all,
folgender ebenso fiktiver wie verwirrender Fall:
Gewerbe A ordert eine Menge gemischte Fliesen aus China bei dem deutschen Gewerbe B.
Die Ware kommt nach 8 Wochen an und ist quer durch die Bank von unbefriedigender/mangelhafter Qualität.
Gewerbe B bietet eine komplette Neulieferung an. Lieferzeit wieder 6-8 Wochen, da das Material nur in China verfügbar ist.
A lehnt ab, da ihm soviel Zeit zur Vollendung seiner Baustelle nicht mehr bleibt.
Man einigt sich darauf die Chinalieferung nicht zu berechnen und gemeinsam Alternativen in Europa zu suchen.
Soweit so gut. Gewerbe B treibt passendes Material auf, bietet es A an und dieser unterschreibt Auftragsbestätigungen.
Die Ware wird geliefert.
Rechnungen werden gestellt.
Nun behauptet Gewerbe A, daß es sich bei den „Folgeaufträgen“ um Nachlieferungen der ersten, fehlerhaften Bestellung handelt und er somit maximal die Rechnung der Chinalieferung abzüglich einer Menge Verzugskosten bezahlt.
Auf die Frage wieso er dann die Auftragsbestätigungen mit den (deutlich höheren) europäischen Preisen unterschrieben hat meint A, daß er dazu ja gezwungen worden wäre da er sonst keine Nachlieferungen im adequaten Zeitraum erhalten hätte.
Die Frage dazu: Was passiert voraussichtlich wenn B die Rechnungen gerichtlich anmahnt?
Kann es tatsächlich legal sein, den Geschäftspartner zu täuschen um die einem (vermeintlich) zustehende Gewährleistung zu erzwingen?
Gruß
Nick H