Folgendes Szenario:
Ein Motorradfahrer nähert sich einer bekannten „Radarfalle“ mit etwas weniger als der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (50 km/h, innerorts). Nachdem der Blitzer passiert wurde, schaltet er runter, zieht den Hahn richtig auf (das Mopepd röhrt ja schon schön bei Vollgas…) u überschreitet die Höchstgeschwindigkeit um etwa 5 km/h (immernoch innerorts).
Ist dieses Verhalten strafbar, oder kann er aufgrund fehlender Messdaten gar nicht belangt werden?
Echt nicht? Bei:
„überschreitet die Höchstgeschwindigkeit um etwa 5 km/h“
wäre ich jetzt von 20€ ausgegangen.
Hi,
Geschwindigkeitsübertretungen werden erst geahndet wenn +6km/h *) übrig bleiben. Vom Messwert selber werden 3km/h Toleranz abgezogen. Wenn er jetzt wirklich real und nicht nach Tacho 55km/h fährt, bleiben 2km/h übrig, also zu wenig um eine Verwarnung auszusprechen.
*) mir hat einer versprochen eine Verwarnung mit +3km/h zu zeigen. Gesehen habe ich sie noch nicht.
*) mir hat einer versprochen eine Verwarnung mit +3km/h zu
zeigen. Gesehen habe ich sie noch nicht.
Hiho,
das gibt es durchaus. Als ich 1997 das erste mal geblitzt wurde (nicht von der Polizei) war es sogar nur +1km/h. Leider habe ich nix mehr zum beweisen.
Hallo,
stafbar nicht, aber u.U. (und wenn ich mich als Polizist veräppelt fühlen würde ganz sicher…) eine Ordnungswidrigkeit nach §30 (1) StVO. Siehe Bußgeldkatalog Nr. 117 : kostet 10 EUR…
Jupp, wollts auch grade sagen:
Ich bin mal mit 54km/h innerorts geblitzt worden. Abzüglich Toleranz blieben 51km/h übrig, also 1km/h zu schnell. Und ich musste zahlen. Da brauchte wohl ne Gemeinde Geld…