Nachm Blitzer 'aufziehen' - strafbar?

Hallo!

Folgendes Szenario:
Ein Motorradfahrer nähert sich einer bekannten „Radarfalle“ mit etwas weniger als der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (50 km/h, innerorts). Nachdem der Blitzer passiert wurde, schaltet er runter, zieht den Hahn richtig auf (das Mopepd röhrt ja schon schön bei Vollgas…) u überschreitet die Höchstgeschwindigkeit um etwa 5 km/h (immernoch innerorts).

Ist dieses Verhalten strafbar, oder kann er aufgrund fehlender Messdaten gar nicht belangt werden?

Gruss

Mutschy

Ist dieses Verhalten strafbar, oder kann er aufgrund fehlender
Messdaten gar nicht belangt werden?

Hi,

strafbar nicht, aber kindisch.

Q-Gruß

Hi,

strafbar nicht, aber kindisch.

Danke!

Das weiss ich auch, mir gings um den rechtlichen Aspekt ^^

Gruss

Mutschy

Ist dieses Verhalten strafbar, oder kann er aufgrund fehlender
Messdaten gar nicht belangt werden?

„Strafbar“ nicht, es könnte aber mit einem Bußgeld belegt werden, wenn es z.B. Polizeibeamten als Zeugen für sein kindisches Verhlaten gibt:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__30.html

Die Geschwindigkeitsüberschreitung von 5 km/h dürfte jedoch irrelevant sein.

Gruß,
Max

Hallo,

strafbar nicht,

Echt nicht? Bei:
„überschreitet die Höchstgeschwindigkeit um etwa 5 km/h“
wäre ich jetzt von 20€ ausgegangen.

Beweisbar ist natürlich ein ganz anderes Problem. Und ob die 5km/h tatsächlich stimmen natürlich auch.
Gruß
loderunner (ianal)

Echt nicht? Bei:
„überschreitet die Höchstgeschwindigkeit um etwa 5 km/h“
wäre ich jetzt von 20€ ausgegangen.

Hi,

Geschwindigkeitsübertretungen werden erst geahndet wenn +6km/h *) übrig bleiben. Vom Messwert selber werden 3km/h Toleranz abgezogen. Wenn er jetzt wirklich real und nicht nach Tacho 55km/h fährt, bleiben 2km/h übrig, also zu wenig um eine Verwarnung auszusprechen.

*) mir hat einer versprochen eine Verwarnung mit +3km/h zu zeigen. Gesehen habe ich sie noch nicht.

Q-Gruß

*) mir hat einer versprochen eine Verwarnung mit +3km/h zu
zeigen. Gesehen habe ich sie noch nicht.

Hiho,

das gibt es durchaus. Als ich 1997 das erste mal geblitzt wurde (nicht von der Polizei) war es sogar nur +1km/h. Leider habe ich nix mehr zum beweisen.

Grüßli,
Arcon

Hallo,
stafbar nicht, aber u.U. (und wenn ich mich als Polizist veräppelt fühlen würde ganz sicher…) eine Ordnungswidrigkeit nach §30 (1) StVO. Siehe Bußgeldkatalog Nr. 117 :wink:: kostet 10 EUR…

Gruß
Schnabel

Jupp, wollts auch grade sagen:
Ich bin mal mit 54km/h innerorts geblitzt worden. Abzüglich Toleranz blieben 51km/h übrig, also 1km/h zu schnell. Und ich musste zahlen. Da brauchte wohl ne Gemeinde Geld…

Grüße