hallo,
wie ist das mit dem nachmieter stellen, meine schwester behauptet lt. mieterschutzbund reicht es wenn man einen nachmieter mit absichtserklärung für den vermieter hat, damit man aus dem vertrag rauskommt.andererseits hört man das man 3 oder mehr braucht, und widerum andererseits muss der vermieter die vorgeschlagenen nachmieter nicht nehmen und der kündigung nicht zustimmen. was ist denn jetzt richtig??danke andrea
Hallo Andrea,
das letztere ist richtig. Dieses „Nachmieter stellen“ und der Weg aus dem Vertrag ist sicher, ist eines der vielen Mythen, die so kursieren.
Viele Grüße
gipsy
Hallo Andrea,
diese Auskunft hat hoffentlich niemand vom Mieterbund gegeben. Die Auskunft wäre nämlich nur gültig, wenn ausdrücklich schriftlich bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart ist - im Mietvertrag - dass durch Nachmieterstellung jederzeit das Mietverhältnis beendet werden kann.
Ansonsten muss der Mieter den Vermieter um Zustimmung zur Beendigung des Mietverhältnisses durch Stellung eines Nachmieters bitten. Der Vermieter muss in bestimmten Gründne zustimmen. Er muss nicht zustimmen, wenn die Frist ohnehin zu kurz ist, der Mieter innerhalb des Ortes umziehen will, der Arbeitsplatz bis zu 75 km entfernt ist oder wenn der Mieter einfach ein günstigere Wohnung gefunden hat.
Stimmt der Vermieter der Nachmieterstellung zu, ist er verpflichtet, diese Angebote schnellstmöglich zu prüfen und dem Mieter mitzuteilen, ob er ein Angebot annimmt oder zu begründen, weshalb er das Angebot ablehnt. Unbegründete Ablehnungen gehen zu Lasten des Vermieters. Das Mietverhältnis endet in diesen Fällen zu dem Termin, zu dem ein Nachmieter eingezogen wäre.
GHruss Günter
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pacta sunt servanda
es wäre reines entgegenkommen