Hoi Zimpel
Jemand zieht ausserterminlich aus seiner 3 Zimmerwohnung aus.
Als Mieter ist er verpflichtet einen Nachmieter zu suchen.
Stimmt!
Jetzt will der Nachbar von der 2 Zimmerwohnung in diese 3
Zimmerwohnung.
Schön!
Also hat sich das mit dem Nachmieter erledigt.
Für den aus der 3-Zimmerwohnung!
Ist das so?
Ja!
Oder muss der jetzt einen Nachmieter für die 2 Zimmerwohnung
suchen?
Nein!
Oder muss der Nachbar selber schauen für den Nachmieter?
Richtig!
Der Vermieter behauptet, weil es kein echter (was das auch
immer heissen mag) Nachmieter ist, muss der von der 3
Zimmerwohnung einen Nachmieter für die 2 Zimmerwohnung suchen.
Blödsinn, das ist und bleibt die Aufgabe des Mieters aus der 2-Zimmerwohnung!
Der jemand Dankt für Eure Hilfe.
Bitte!
Guck mal was das OR dazu sagt:
Art. 264
M. Vorzeitige Rückgabe der Sache
1 Gibt der Mieter die Sache zurück, ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten, so ist er von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nur befreit, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren neuen Mieter vorschlägt; dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
Im Bezug auf die „Zumutbarkeit“ legen die Gerichte mehrheitlich das Hauptaugenmerk auf die Solvenz, von extremen Beispielen (z.B. Twen in Alterswohnsiedlung) einmal abgesehen.
Also Dein Fall ist klar, denn Dein Vertragverhältnis betrifft nur die 3-Zimmerwohnung. Nicht vom Vermieter bange machen lassen. Für weitere Tips muss Du dich dann halt melden.
Gruss
Poppet