Nachmieter

Hallo

Jemand zieht ausserterminlich aus seiner 3 Zimmerwohnung aus.
Als Mieter ist er verpflichtet einen Nachmieter zu suchen.
Jetzt will der Nachbar von der 2 Zimmerwohnung in diese 3 Zimmerwohnung.
Also hat sich das mit dem Nachmieter erledigt. Ist das so?
Oder muss der jetzt einen Nachmieter für die 2 Zimmerwohnung suchen?
Oder muss der Nachbar selber schauen für den Nachmieter?
Der Vermieter behauptet, weil es kein echter (was das auch immer heissen mag) Nachmieter ist, muss der von der 3 Zimmerwohnung einen Nachmieter für die 2 Zimmerwohnung suchen.

Der jemand Dankt für Eure Hilfe.

hi,

dein vermieter quatscht bloedsinn.

Dachte ich mir Doch

du hast nichts mit deinen nachbarn zu tun…jedenfalls
rechtlich…
wenn der die wohnung uebernimmt, hast du deinen vertrag
erfuellt…

aus die maus…
ob dann dein nachbar der 2 zimmer wohnung einen nachmieter
fuer seine wohnung suchen muss… das liegt an dessen
vertrag… musss dich nicht interessieren…

wo gibts denn sowas…

In der Schweiz :smile:

grusz

PixelKoenig

Ich Danke Dir

Hallo

Jemand zieht ausserterminlich aus seiner 3 Zimmerwohnung aus.
Als Mieter ist er verpflichtet einen Nachmieter zu suchen.
Jetzt will der Nachbar von der 2 Zimmerwohnung in diese 3
Zimmerwohnung.
Also hat sich das mit dem Nachmieter erledigt. Ist das so?
Oder muss der jetzt einen Nachmieter für die 2 Zimmerwohnung
suchen?
Oder muss der Nachbar selber schauen für den Nachmieter?
Der Vermieter behauptet, weil es kein echter (was das auch
immer heissen mag) Nachmieter ist, muss der von der 3
Zimmerwohnung einen Nachmieter für die 2 Zimmerwohnung suchen.

Nach Deutschem Recht bedarf es der Zustimmung des Vermieters, dass er dem internen Umzug des Nachmieters zustimmt. Er kann dem Nachmitinteressenten auferlegen, dass dieser einen Nachmieter sucht. Stimmt der Nachmieter nicht zu, kann er dem alten Mieter, der den Nachmieter stellt, diesen Nachmieter berechtigt verweigern. Du musst in diesem Fall nach unserem Recht weitehrin einen adäquuaten Nachmieter suchen. Wie es in der Schweiz gereelt ist, weiss ich leider nicht.

Der jemand Dankt für Eure Hilfe.

Da es sich um ein Mietverhältnis in der Schweiz handelt, kann ich Dir nicht antworten, da ich das dortige Recht nicht kenne.

In DE wäre es jedoch nicht möglich. In DE muss die Nachmieterstellung ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein oder zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden zur vorzeitigen Beendigung eines Mietverhältnisses. Hier kann dann ein Nachmieter ausreichend sein, wenn es aber wie hier zu einem Wechsel im haus kommt und der Nachmieter dann plötzlich einen Nachmieter suchen müsste, muss der Vermieter nicht darauf eingehen.

Gruss Günter

Hoi Zimpel

Jemand zieht ausserterminlich aus seiner 3 Zimmerwohnung aus.
Als Mieter ist er verpflichtet einen Nachmieter zu suchen.

Stimmt!

Jetzt will der Nachbar von der 2 Zimmerwohnung in diese 3
Zimmerwohnung.

Schön!

Also hat sich das mit dem Nachmieter erledigt.

Für den aus der 3-Zimmerwohnung!

Ist das so?

Ja!

Oder muss der jetzt einen Nachmieter für die 2 Zimmerwohnung
suchen?

Nein!

Oder muss der Nachbar selber schauen für den Nachmieter?

Richtig!

Der Vermieter behauptet, weil es kein echter (was das auch
immer heissen mag) Nachmieter ist, muss der von der 3
Zimmerwohnung einen Nachmieter für die 2 Zimmerwohnung suchen.

Blödsinn, das ist und bleibt die Aufgabe des Mieters aus der 2-Zimmerwohnung!

Der jemand Dankt für Eure Hilfe.

Bitte!

Guck mal was das OR dazu sagt:
Art. 264

M. Vorzeitige Rückgabe der Sache

1 Gibt der Mieter die Sache zurück, ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten, so ist er von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nur befreit, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren neuen Mieter vorschlägt; dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.

Im Bezug auf die „Zumutbarkeit“ legen die Gerichte mehrheitlich das Hauptaugenmerk auf die Solvenz, von extremen Beispielen (z.B. Twen in Alterswohnsiedlung) einmal abgesehen.

Also Dein Fall ist klar, denn Dein Vertragverhältnis betrifft nur die 3-Zimmerwohnung. Nicht vom Vermieter bange machen lassen. Für weitere Tips muss Du dich dann halt melden.

Gruss
Poppet

Hallo!

wenn der die wohnung uebernimmt, hast du deinen vertrag
erfuellt…

Ich würde ehrlich gesagt diesen Satz als Blödsinn bezeichnen, der stimmt nämlich nicht einmal, wenn man, so wie es aussieht, nach dem Schweizer OR das Recht hat, einen Nachmieter zu nennen und die Vertragsübernahme zu verlangen.

Gruß
Tom

Hallo!

Ja, nur dass der Satz im deutschen Mietrecht noch „falscher“ ist. Ich hab mein Posting nur deswegen geschrieben, weil du deines so salopp und klar und selbstverständlich formuliert hast, obwohl es nicht stimmt - bei solchen Aussagen sollte man vorsichtig sein.

Gruß
Tom