hallo, an alle www nutzer.
wie sieht es aus, wenn ein mieter der seine kündigung beim vermieter noch nicht abgegeben hat, dieser aber über den auszug informiert ist und die neuvermietung über einen markler laufen laesst, mit besuchen von fremdpersonen die die wohnung/haus evtl. mieten möchten.
kann es angehen, das der markler die leute einfach so vorbei schickt ohne sich mit den nochmieter in verbindung zu setzen um einen termin ab zu sprechen.
gibt es da nicht auch klare regelungen, vorallen dingen wo überhaupt noch keine kündigung erfolgte?
ist das rechtens?
vielen dank im voraus
andreas
hallo, an alle www nutzer.
wie sieht es aus, wenn ein mieter der seine kündigung beim
vermieter noch nicht abgegeben hat, dieser aber über den
auszug informiert ist und die neuvermietung über einen markler
laufen laesst, mit besuchen von fremdpersonen die die
wohnung/haus evtl. mieten möchten.
kann es angehen, das der markler die leute einfach so vorbei
schickt ohne sich mit den nochmieter in verbindung zu setzen
um einen termin ab zu sprechen.
gibt es da nicht auch klare regelungen, vorallen dingen wo
überhaupt noch keine kündigung erfolgte?
ist das rechtens?
Hallo Andreas,
ich darf unterstellen, dass das Mietverhältnis noch schriftlich gekündigt werden soll, es sich nicht um einen Nachmieter handelt, sondern um die Neubegründung eines Mietverhältnisses nach dem Auszug des jetzigen Mieters.
Unklar ist mir, weshalb der Vermieter bereits einen Mieter sucht, wenn doch das Mietverhältnis noch nicht gekündigt ist. Fehlt hier eine wichtige Informationen z.B. dass der Termin des Auszuges nicht sicher ist oder wegen Eigenheimbaus offen bleibt ? Wie sicher kann sich der Vermieter sein, dass der Mieter auszieht, wenn er eine Zusage an einen Interessenten erteilt ohne dass er eine Kündigung hat ? Aus der Praxis muss ich den Vermieter fragen, ob er „verrückt“ ist. Etwas zusagen ohne sicher zu sein, dass er andere ausser, dass er erklärt, er zieht aus, dies offiziell schriftlich erklärt ? Kopfschütteln. Oder gibt es zwischenmenschliche Eintrübungen und der Vermieter sucht bereits, weil er hofft, dass der jetzige Mieter bald weg ist ? Mir ist auf jeden Fall bei der Antwort nicht ganz wohl, ob hier nicht was anderes hinter der Frage steckt. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass ich beruflich immer wieder mit ähnlichen Fragen und entsprechenden Hintergründen konfrontiert bin, von Natur aus daher bei derart unklarer Vorgehensweise des Vermieters möglicherweise mehr vermute als sein könnte.
Der Makler darf natürlich nicht einfach jemand zur Wohnung schicken. Er muss die Termine abstimmen. Ist im Mietvertrag vereinbart zu welchen Zeiten Besichtigungen erfolgen können, muss der Mieter nach mindestens 2 - tägiger Voranmeldung, wenn berufstätig bis zu vier Tage - vorher informiert werden.
Hallo,
Folgender Sachverhalt ist zu erklären, dem Vermieter ist schon bekannt das der Mieter auszieht, nur das dieser eben noch nicht gekündigt hat. Die Kündigung wird erst zum Ende diesen Monats zugestellt ,so das einem Auszug zum Ende des Jahres nichts im Wege steht.
Aber wie soll sich der Mieter verhalten wenn er jetzt von evtl. Nachmietern aufgesucht wird, ohne davon in Kenntniss gesetzt zu werden.
Hat er die Möglichkeit eine Unterlassung zu verlangen oder muß er es Akzeptieren? Hat er auch eine Möglichkeit gegen den Markler vorzu gehen, da dieser mit der Vermietung des Objektes zutun hat.
Der derzeitige Mieter hat doch noch ein recht auf Privatsphäre, oder?
Gruß Andreas
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hallo Andreas,
Folgender Sachverhalt ist zu erklären, dem Vermieter ist schon
bekannt das der Mieter auszieht, nur das dieser eben noch
nicht gekündigt hat. Die Kündigung wird erst zum Ende diesen
Monats zugestellt ,so das einem Auszug zum Ende des Jahres
nichts im Wege steht.
Aber wie soll sich der Mieter verhalten wenn er jetzt von
evtl. Nachmietern aufgesucht wird, ohne davon in Kenntniss
gesetzt zu werden.
Hat er die Möglichkeit eine Unterlassung zu verlangen oder muß
er es Akzeptieren? Hat er auch eine Möglichkeit gegen den
Markler vorzu gehen, da dieser mit der Vermietung des Objektes
zutun hat.
Der derzeitige Mieter hat doch noch ein recht auf
Privatsphäre, oder?
Wie bereits dargelegt muss der jetzige Mieter dem Vermieter ermöglichen nach Eingang einer Kündigung die Wohnung mit Mietinteressenten zu besichtigen. Sind im Mietvertrag Vereinbarungen getroffen zu welchen Zeiten ein Vermieter die Wohnung besichtigen darf, insbesondere im Falle einer Kündigung, ist in diesne Zeiträumen die Besichtigung möglich.
Der Vermieter/Hausverwalter/Makler muss mit dem Mieter einen Temrin vereinbaren, er hat auch bei Verhinderung einen Ersatztermin zu akzeptieren. Ein Termin „am Montag“ ist nicht zulässig. Vom Mieter kann niemand verlangen, dass er den gesamten Tag über bereits steht. In der Regel geht man davon aus, dass ein nicht berufstätiger Mieter mindestesn 24-48 Stundne vor eienr Besichtigung angerufen wird um einen Termin zu vereinbaren. Bei Berufstätigen muss eine vier-tägige Frist akzeptiert werden. Der Mieter muss - auch wenn Zeiten im Vertrag vereinbart sind - nicht jeden Tag Besichtigungen dulden. Er muss nach der Kündigung aber mindestens zwei Termine in der Woche akzeptieren. Sind keinerlei Zeiten vereinbart haben sich Vermieter/Makler/ Hausverwalter nach dem Mieter zu richten.
Der Mieter muss auch nicht akzeptieren, dass zehn und mehr Personen gleichzeitig in die Wohnung kommen. Ausserdem hat der Mieter das Recht vom Vermieter/Makler/Hausverwalter zu verlangen, dass nur er, der Mieter Räume öffnet und niemand vor ihm und nach ihm in Räumen sich befindet.
Im Übrigen ist ein Makler, der den Mietinteressenten einfach an die Wohnung schickt, ohne Termine und ohne weitere Hinweise an den jetzigen Mieter wohl alles andere als „seriös“. Nur mit Geld verdienen geht es aber nicht.
Gruss Günter