Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 30.09.2006 gekündigt.
Nunmehr verlangt die Vermieterin von mir, dass ich ab sofort eventuellen Interessenten für die Wohnung Zutritt gewähre.
Ab welchem Zeitpunkt bin ich dazu verpflichtet?
Danke im voraus und einen schönen Tag
Hayatim2112
Hallo,
im Grunde hat der VM diesen Anspruch ab sofort.
Kleine Einschränkungen sind:
- keine Besichtigung zur Unzeit (z.B. nachts),
- der M hat Anspruch auf Anwesenheit,
- es muß beim Besichtigenden echtes Mietinteresse vorliegen,
- und natürlich nur zu festen Terminen.
Was nicht geht, wäre zum Beispiel den VM zu verpflichten an einem bestimmten Tag alle potentiellen Interessenten in die Wohnung zu lassen, die einer Einladung zur Wohnungsbesichtigung in einem Inserat Folge leisten.
Wann und wie eine Besichtigung stattfindet, solte sich aber hoffentlich mit dem VM einvernehmlich klären lassen.
Grüße,
Dietmar
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Hallo,
ich kann dir nur sagen, dass das in meinem Mietvertrag geregelt ist und dass ich da kooperieren muss, auch wenn ich noch Mieterin bin. SChau in deinen Mietvertrag… Vielleicht steht da was 
Hast ja Antworten bekommen, trotdem eigentlich FAQ:1129 beachten
Ich bedanke mich für alle Antworten.
Einen schönen Abend
Anna-Maria
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