Nachmieter abgelehnt !Dringend Hilfe gesucht !

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein ziemlich großes Problem ;( Also … Situation wie folgt : Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 31.07.2011 gekündigt, da ich nach Hamburg ziehen werde und meinen neuen Job dort habe. Da ich aber nun nicht zum 01.08.2011 sondern schon zum 04.07.2011 dort anfangen soll( und mittlerweile eine Wohnung in Hamburg gefunden hab *Mietbeginn 01.06.2011*) muß ich früher aus meiner derzeitigen Wohnung ausziehen, da ich jetzt schon einmal doppelt Miete zahlen mußte. Mit meinem Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) habe ich vereinbart auch eigenständig einen Nachmieter zu suchen, dies wurde mir telefonisch erlaubt. Da ein Freund von mir dringend eine Wohnung sucht, gab ich ihn vor ca. zwei Wochen als potentiellen Nachmieter an. Da er aber erst heute morgen dort einen Termin zu einem Gespräch bekommen hat, kam Ihm eine Wohnungssuchende zuvor, die heute morgen vor meiner Türe stand um sich die wohnung anzusehen. Sie bezieht Hartz 4, mein Freund hat einen sicheren bezahlten Job und könnte seine Kaution und die Miete ab 01.07.2011 zahlen und würde meine Wohnung mit einigen Möbeln sofort übernehmen. Da die andere Nachmieterin aber zu erst dort gewesen ist, soll sie diese Wohnung jedoch jetzt trotz ARGE zugesprochen bekommen zum 01.08.2011!! Und da sie eigene Möbel besitzt will SIE das ich alles entferne und die Tapeten abreiße, was mich richtig Geld kosten würde!! Ich bin am Ende meiner Nerven…und hoffe das Du vielleicht einen Rat für mich hast!! VIELEN DANK

Katy

Hallo Katy,

grundsätzlich steht es dem Vermieter frei, sich seine Mieter selbst auszusuchen.

Es gibt einige Ausnahmen, bei der eine Nachmieterstellung auch ohne wirksame Nachmieterklausel im Mietvertrag durch den Mieter erfolgen kann. Diese wären zum Beispiel auch eine berufliche Veränderung, die einen Umzug nötig macht (jedoch nicht, wenn sie durch den Mieter herbeigeführt wurde).
Allerdings folgt hier eine Abwägung nach „Treu und Glaube“ (§ 242 BGB), was in diesem Falle dazu führt, dass die Nachmieterstellung nur dann zulässig wäre, wenn der Mieter durch vertragliche Vereinbarungen normalerweise noch mindestens 12 Monaten gebunden wäre.

Dies liegt hier also nicht vor, da durch die Nachmieterstellung die Mietzeit nur 1 Monat verkürzt werden würde.

Selbst die Zusage des Vermieters einen Nachmieter stellen zu dürfen, würde ich für eine solch kurzfristige Zeitspanne bis zum Beginn des Mietverhältnisses mit dem Nachmieter zu Gunsten des Vermieters als nicht bindendend betrachten, da der Vermieter hier noch nicht einmal einen Monat die Möglichkeit hatte, sich für diesen speziellen Mieter zu entscheiden.

Hinzu kommt die Schwierigkeit die mündliche Vereinbarung mit dem Vermieter nachweisen zu können.

Aus meiner Sicht muß also hier der Mieter leider weiterhin Miete bis zum Ende der Mietzeit zahlen.

Gruß

Joschi