Am 01.04. hat XX wegen Umzug die gemietete Garage gekündigt. Leider ging es nicht früher, also wäre der Vertrag erst am 01.07 ausgelaufen. Allerdings wurde mit dem Vermieter abgesprochen, dass XX sich um einen Nachmieter kümmere, um den Vertrag früher zu beenden. XX hatte Glück, dass sich auf die Anzeige direkt jemand gemeldet hatte. Dieser hat einige Tage später den Vertrag (ab 01.05.) mit dem Vermieter unterschrieben, formlos, ohne Rücktrittsrecht oder ähnliches. Am selben Tag ist XX zum Vermieter gefahren und hat ihm auf seinen Wunsch hin die Garagenschlüssel übergeben, da XX trotz Mietzahlung für den Monat April sowieso keine Verwendung mehr für die Garage hatte. Einen Tag später wird XX vom Vermieter angerufen und dieser sagt, der Nachmieter hätte es sich doch anders überlegt, also habe er diesen aus dem Vertrag wieder herausgelassen. Nun möchte der Vermieter, dass XX für die Garage noch im Mai und Juni bezahle, sofern sich kein Nachmieter mehr fände, wovon man ausgehen könne. Nun fragt sich XX, ob der Vermieter das überhaupt von ihm verlangen kann, da XX aufgrund des unterschriebenen Vertrages mit dem Nachmieter ja eigentlich schon aus der Sache raus war und es ja nicht seine Schuld ist, dass der Vermieter diesen aus Kulanz doch noch aus dem Vertrag aussteigen ließ. Muss XX jetzt dafür büßen?
Auch ein nettes Hallo,
nachdem der Vermieter mit dem Nachmieter einen Vertrag geschlossen hat, ist es die Angelegenheit des Vermieters sich jetzt um einen neuen Mieter zu kümmern, denn m.E. ist das Mietverhältnis mit dem vorherigen Mieter durch einen Nachmieter erloschen.
Schönen Abend noch.
Hallo
zusätzlich gestützt durch die vermieterseitige Aufforderung, den Schlüssel abzugeben und dessen Entgegennahme.
Gruß
smalbop