Man gehe davon aus das Herr Muster aus seiner Mietwohnung ausziehen möchte weil er z.B. eine neue Arbeitsstelle in Musterstadt gefunden hat und das so zu weit für ihn wäre. Kann also Herr Muster sich einen Nachmieter suchen der direkt im „fließenden Übergang“ nach Kündigung einziehen könnte oder muss das erst mit dem Vermieter schriftlich/mündlich vereinbart werden das er einen direkten Nachmieter suchen kann, so dass Herr Muster die 3 Monate nach Kündigung nicht mehr Miete zahlen muss weil ja ein Nachmieter dieses dann übernehmen würde und was hat er dabei genau zu beachten?
Hallo!
FAQ:1258 hilft weiter.
lg,
Max
Vielen Dank für die schnelle und passende Hilfe
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