Nachmieter bei beruflichem Umzug und Reparaturen

Hallo Experten,

angenommen der Mieter muß innerhalb von 6 Wochen berufbedingt umziehen. Der Mieter hat einen ganz normalen Mietvertrag (3 Mo Kü-Frist). Der Vermieter ist so kulant und erläßt dem Mieter 1 MoMiete und Nebenkosten. Der Mieter ist bestrebt natürlich so schnell wie möglich einen neuen Nachmieter zu finden, um eine doppelte Mietzahlung für 1 Monat zu vermeiden. Der Vermieter lehnt aber ab, möchte einen Makler beauftragen.
Der Mieter hat irgendwo gelesen, dass der Mieter bei berufsbedingtem Wechsel sogar einen Anspruch auf vorzeite Aufhebung hat.
a) Stimmt das? und
b) Hat er ein Recht dennoch (geeignete) Nachmieter vorzuschlagen?

Dann noch der Punkt Schönheitsreparaturen:

Angenommen im Mietvertrag steht: Schönheitsreparaturen Bad, Küche, Fliese nach 3 Jahren, übrige Räume nach 5 Jahren. Der Mieter wohnt angenommen 3,5 J. im Hause.
Unter sonstigen Vereinbarungen hat der Vermieter angegeben, dass bei Auszug in allen Räumen die Tapeten runter müssen und alle Fenster und Türen gestrichen werden sollen.
Bei Einzug vor 3,5 J. wareb alle Türen und Fenster (nur innen) frisch gestrichen worden und die Wohnung wurde tapeziert übergeben.

Warum sollen denn Tapeten runtergerissen werden, die noch gut sind und Türen und Fenster nach 3,5 Jahren gestrichen?

Ist das denn zulässig? Gibt es Gerichtsurteile hierzu?

Vielen Dank für Eure Diskussionsbeiträge

Tanja

Hi Tanja,

wenn diese Klausel mit der Renovierung zweimal im Mietsvertrag erwaehnt ist, bist Du fein raus - dann ist es definitiv ungueltig, weil es eine unzulaessige Mehrbelastung des M darstellt.

Ueber „noch gut aussehen“, streiten sich die Geister. Wichtig ist, nachzuweisen, dass Du die Renovierungsfristen eingehalten hast. Wenn das der Fall ist, dann ist eine Renovierung bei Auszug in Deinem Fall hinfaellig (denke, ist ein guter Kompromiss - lieber 2 Raeume neu tapezieren, statt alles neu zu machen).

Gruss
G

Dann noch der Punkt Schönheitsreparaturen:

Angenommen im Mietvertrag steht: Schönheitsreparaturen Bad,
Küche, Fliese nach 3 Jahren, übrige Räume nach 5 Jahren. Der
Mieter wohnt angenommen 3,5 J. im Hause.
Unter sonstigen Vereinbarungen hat der Vermieter angegeben,
dass bei Auszug in allen Räumen die Tapeten runter müssen und
alle Fenster und Türen gestrichen werden sollen.
Bei Einzug vor 3,5 J. wareb alle Türen und Fenster (nur innen)
frisch gestrichen worden und die Wohnung wurde tapeziert
übergeben.

Warum sollen denn Tapeten runtergerissen werden, die noch gut
sind und Türen und Fenster nach 3,5 Jahren gestrichen?

Ist das denn zulässig? Gibt es Gerichtsurteile hierzu?

Vielen Dank für Eure Diskussionsbeiträge

Tanja

Hallo,

angenommen der Mieter muß innerhalb von 6 Wochen berufbedingt
umziehen. Der Mieter hat einen ganz normalen Mietvertrag (3 Mo
Kü-Frist). Der Vermieter ist so kulant und erläßt dem Mieter 1
MoMiete und Nebenkosten. Der Mieter ist bestrebt natürlich so
schnell wie möglich einen neuen Nachmieter zu finden, um eine
doppelte Mietzahlung für 1 Monat zu vermeiden. Der Vermieter
lehnt aber ab, möchte einen Makler beauftragen.
Der Mieter hat irgendwo gelesen, dass der Mieter bei
berufsbedingtem Wechsel sogar einen Anspruch auf vorzeite
Aufhebung hat.
a) Stimmt das? und

Nein

b) Hat er ein Recht dennoch (geeignete) Nachmieter
vorzuschlagen?

Vorschlagen darf sie natürlich. Aber der Vermieter hat auch keinerlei Verpflichtung sich diese Vorschläge überhaupt anzusehen, geschweige denn zu berücksichtigen.

Der VM war hier mit dem erlassenen Monat kulanter, als er sein müßte. Weitergehende Kostenminimierung wird nicht möglich sein.

Dann noch der Punkt Schönheitsreparaturen:

Angenommen im Mietvertrag steht: Schönheitsreparaturen Bad,
Küche, Fliese nach 3 Jahren, übrige Räume nach 5 Jahren. Der
Mieter wohnt angenommen 3,5 J. im Hause.
Unter sonstigen Vereinbarungen hat der Vermieter angegeben,
dass bei Auszug in allen Räumen die Tapeten runter müssen und
alle Fenster und Türen gestrichen werden sollen.
Bei Einzug vor 3,5 J. wareb alle Türen und Fenster (nur innen)
frisch gestrichen worden und die Wohnung wurde tapeziert
übergeben.

Zunächst mal FAQ:1669
Das Thema ist kompliziert und pauschale Aussagen können falsch sein. Im Zweifel sollte man sich daher konkret beraten lassen (z.B. beim örtlichen Mieterverein)

Gibt es Gerichtsurteile hierzu?

Jede Menge… und z.T. auch noch widersprüchlich.

Gruß Stefan

Hallo Gandalf,

wenn diese Klausel mit der Renovierung zweimal im Mietsvertrag
erwaehnt ist, bist Du fein raus - dann ist es definitiv
ungueltig, weil es eine unzulaessige Mehrbelastung des M
darstellt.

Vorsicht mit solchen Pauschalaussagen, sie sind höchstens zufällig richtig. Fachlich fundiert sind sie in keinem Fall!
Da keiner die genauen Regelungen des Mietverstags kennt, kann derzeit auch noch niemand die Frage seriös beantworten.

Gruß Stefan