Nachmieter bei Zeitmietvertrag

Herr Müller hat einen Zeitmietvertrag den er vorzeitig beenden möchte, wie kommt er aus diesem heraus? Reicht es wenn er Nachmieter stellt?
Danke schon mal für die Antworten!

Herr Müller hat einen Zeitmietvertrag den er vorzeitig beenden
möchte, wie kommt er aus diesem heraus? Reicht es wenn er
Nachmieter stellt?

es gibt kein Recht auf Nachmieter, es sei denn es ist explizit im MV vetraglich festgelegt

Danke schon mal für die Antworten!

büdde
Der Mikesch

herr müller wird wohl drei nachweislich geeignete nachmieter stellen und durch grundloses nicht akzeptieren des vermieters guten chancen haben, vom vertrag frei zu werden.

herr müller wird wohl drei nachweislich geeignete nachmieter
stellen und durch grundloses nicht akzeptieren des vermieters
guten chancen haben, vom vertrag frei zu werden.

zeig mal das Urteil dazu vom BGH, welcher NM geeignet erscheint bestimmt immer noch der VM