Hallo, wer weiss wie man bei olgender Situation vorgehen könnte: der Nachmieter einer Wohnung übernimmt den Bodenbelag und noch ein paar andere Dinge vom Vormieter. Sie vereinbaren dies schriftlich. Der Nachmieter zahlt dennoch nicht und wohnt bereits in der Wohnung. Worauf kann sich der Vormieter beziehen um an sein Geld zu kommen? (Persönliche Ansprache ist ausgeschlossen)
Na der Kontakt zum neuen Mierter würde sich kaum vermeiden lassen… wobei dies keine Mietrechtliche sondern eine Schuldrechtliche Frage ist und wohl das ganz normale Mahnverfahren zu wählen wäre.
Hallo
wenn eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde und ein Betrag festgeschrieben, dann sollte man mahnen, Mahnbescheid,etc.
Gruß