Nachmieter erst akzeptiert, dann doch nicht?

Hallo Mietrechtsexperten…

Die Tochter meiner Lebensgefährtin mietete vor knapp einem Jahr eine Wohnung. Im Mietvertrag steht eine Mindestmietdauer von 2 Jahren, was meiner Ansicht nach rechtlich durchaus anfechtbar wäre, was aber nicht direkt Gegenstand des jetzigen Problemes ist.

Sie möchte jetzt die Arbeitsstelle wechseln (was noch nicht feststeht) und deshalb umziehen. Hat mit der Vermieterin gesprochen, Nachmieter wäre OK. Anzeige aufgegeben, Nachmieter gefunden und der Vermieterin präsentiert, die den Mann auch akzeptierte.

Sie erhielt am Telefon (nicht beweisbar) die Auskunkt, sie könne „nun also anfangen, eine neue Wohnung zu suchen“, und sollte schriftlich geben, daß sie zum 30.6. aus der Wohnung raus ist, damit der Nachmieter einziehen kann.

Diese Bestätigung hat sie am 25.4. gefaxt („Ich bestätige meinen Auszug zum 30.6.“), am 28.4. sollte Vertragsschluß mit dem Nachmieter sein.

Am 30.4. kam ein Fax von der Vermieterin, „kann ich Ihrem Wunsch bezüglich des Nachmieters, Herrn xxx, aufgrund der Liquidität leider nicht nachkommen.“ Sie bietet an, einen anderen, liquiden Nachmieter zu stellen.

So, und nun? Klar ist, daß der Vertrag eigentlich zum 30.6. endet, nur ist das nicht beweisbar. Rechtschutzversicherung besteht nicht, ein Anwalt würde fast das selbe kosten wie die Miete für die 13 Monate, wenn die Sache vor Gericht geht, und der Ausgang dort ist ja auch relativ unklar. Wenn man nun einen neuen Nachmieter findet und der Vermieterin präsentiert, erkennt man damit ihr Herauswinden aus der Vertragsbeendigung an? Kann man der Dame eigentlich mal kräftig an den Karren fahren wegen der wahrscheinlich unrechtmäßig eingeholten Schufa-Auskunft? Fragen über Fragen…

Danke für die Mühe…
Pop

Beratungshilfe beantragen

So, und nun? Klar ist, daß der Vertrag eigentlich zum 30.6. endet, nur ist das nicht beweisbar. Rechtschutzversicherung besteht nicht, ein Anwalt würde fast das selbe kosten wie die Miete für die 13 Monate …

Kaum. Gegenstandswert beim Streit um das Bestehen eines Mietverhältnisses ist das 12fache der Monatsmiete, § 16 Abs. 1 GKG (Gerichtskostengesetz), und das sich aus der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ergebende Anwaltshonorar, § 118 BRAGO, beträgt ca. 15% des Gegenstandswerts.
Am besten wäre, die junge Frau geht mal zum Amtsgericht und versucht dort, einen Beratungshilfeschein zu bekommen. Was die Prozeßkostenhilfe in GERICHTLICHEN Auseinandersetzungen ist, das ist die Ber.hi. AUßERgerichtlich. Bekommt man so einen Schein, dann zahlt die Staatskasse das Anwaltshonorar.

Zur Sache selbst möchte ich mich nicht äußern, wäre zu langwierig hier.

  • Django -

Danke für den Tip, wußte gar nicht daß es das gibt. Sehe ich das richtig, daß es bei der Beratungshilfe nur auf das eigene Einkommen ankommt, nicht auf das der Eltern z.B.?

Pop

Danke für den Tip, wußte gar nicht daß es das gibt. Sehe ich
das richtig, daß es bei der Beratungshilfe nur auf das eigene
Einkommen ankommt, nicht auf das der Eltern z.B.?

Hallo Popeye,

richtig, das Einkommen der Eltern gehört nicht dazu. Aus Deiner Darstellung entnehme ich, dass nach dem 01.09.2001 ein zeitlich befristeter Mietvertrag abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag dürfte nicht wirksam sein. Sinnvoll ist es jedoch, entweder Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen oder einen Mieterverein aufzusuchen. Ist eigentlich geklärt, weshalb der angebotene Nachmieter nicht angenommen wurde, ob die Behauptung mangelnder Solvenz überhaupt zutreffend ist ?

Gruss Günter

Hi Günter,

Aus Deiner Darstellung entnehme ich, dass nach dem 01.09.2001 ein
zeitlich befristeter Mietvertrag abgeschlossen wurde. Dieser
Vertrag dürfte nicht wirksam sein.

Sehe ich auch so, und sah ich schon bei Vertragsabschluß so… :wink: Was aber wäre die Konsequenz? Daß die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, oder daß eigentlich gar kein Mietvertrag besteht und sie jederzeit gehen kann? Ja wohl eher ersteres, und das wäre auch schon einiges wert.

Ist eigentlich geklärt, weshalb der
angebotene Nachmieter nicht angenommen wurde, ob die
Behauptung mangelnder Solvenz überhaupt zutreffend ist ?

Bisher nicht, sie hat ihn noch nicht erreicht. Wenn er aber wirklich klamm ist, wird er das kaum zugeben… Die Vermieterin fand ihn zuerst ganz OK, und sagte ja sogar zu daß er als Nachmieter akzeptiert wäre. Innerhalb 3 Tagen verkehrte sich das ins Gegenteil. Möglicherweise Schufa…

Gruß Frank

Bisher nicht, sie hat ihn noch nicht erreicht. Wenn er aber
wirklich klamm ist, wird er das kaum zugeben… Die
Vermieterin fand ihn zuerst ganz OK, und sagte ja sogar zu daß
er als Nachmieter akzeptiert wäre. Innerhalb 3 Tagen verkehrte
sich das ins Gegenteil. Möglicherweise Schufa…

So, nun hat sie ihn erreicht… Insolvent kann eher nicht sein, eher Verwechslung wegen häufigem Namen. Trotzdem bockt die Vermieterin, läßt nun gar nicht mehr mit sich reden und knallt mitten im Telefonat den Hörer auf. Tja, dann eben mit Anwalt und möglichst gleich so richtig massiv…

Pop

Hi,

Aus Deiner Darstellung entnehme ich, dass nach dem 01.09.2001 ein
zeitlich befristeter Mietvertrag abgeschlossen wurde. Dieser
Vertrag dürfte nicht wirksam sein.

Sehe ich auch so, und sah ich schon bei Vertragsabschluß so…
:wink: Was aber wäre die Konsequenz? Daß die Kündigungsfrist 3
Monate beträgt, oder daß eigentlich gar kein Mietvertrag
besteht und sie jederzeit gehen kann? Ja wohl eher ersteres,
und das wäre auch schon einiges wert.

Ein Mietvertrag besteht schon, jedoch handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Ist eigentlich geklärt, weshalb der
angebotene Nachmieter nicht angenommen wurde, ob die
Behauptung mangelnder Solvenz überhaupt zutreffend ist ?

Bisher nicht, sie hat ihn noch nicht erreicht. Wenn er aber
wirklich klamm ist, wird er das kaum zugeben… Die
Vermieterin fand ihn zuerst ganz OK, und sagte ja sogar zu daß
er als Nachmieter akzeptiert wäre. Innerhalb 3 Tagen verkehrte
sich das ins Gegenteil. Möglicherweise Schufa…

Wenn die Vermieetrin den Nachmeietr akzeptiert hat, muss sie ihn doch erreicht haben. Hier muss die Vermieterin aufgefordert werden schriftlich die Gründe der Ablehnung zu nennen. Gleichzeitig sollte der Nachmietinteressent angeschrieben und befragt werden. Hat die Vermieterin diesme ohen Gründe abgesagt, wäre das Mietverhältnis zu dem Termin bebendet, wo der Nachmieter in den Vertrag eintreten wollte.

Gruss Günter

Bisher nicht, sie hat ihn noch nicht erreicht. Wenn er aber
wirklich klamm ist, wird er das kaum zugeben… Die
Vermieterin fand ihn zuerst ganz OK, und sagte ja sogar zu daß
er als Nachmieter akzeptiert wäre. Innerhalb 3 Tagen verkehrte
sich das ins Gegenteil. Möglicherweise Schufa…

So, nun hat sie ihn erreicht… Insolvent kann eher nicht
sein, eher Verwechslung wegen häufigem Namen. Trotzdem bockt
die Vermieterin, läßt nun gar nicht mehr mit sich reden und
knallt mitten im Telefonat den Hörer auf. Tja, dann eben mit
Anwalt und möglichst gleich so richtig massiv…

Hi,

in dieser Situation muss entweder der Anwalt oder ihr selbst die Vermieterin anschreiben und ihr erklären, dass der Nachmieetr X am xx. in das Mietverhältnis eingetreten wäre, sie jedoch ohne begründeten Anlass sich nicht an die Vereinbarung gehalten habe und somit das Mietverhältnis zum Beginn des möglichen Mietverhältnisses mit dem Nachmieter endet.

Gruss Günter

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