Nachmieter finden

Hallo

Folgender Fall:
Am 1.11. wird eine Wohnung gekündigt. Im Mietvertrag ist eine 3-Monats-Frist festgelegt. Die Mieter erwarten Nachwuchs und somit ist die Wohnung zu klein. Nach der Geburt kann man auch nicht erwarten dass das Baby ins Schlafzimmer der Eltern kommt, da dort bereits ihr erstes Kind schläft und das zweite definitiv keinen Platz hätte.
Mit der Vermieterin wird ausgemacht, dass selbständig ein Nachmieter gefunden werden kann. Ihr werden auch mehrere Interessenten gestellt.
Die Mieter wollen bereits am 1.12. eine neue Wohnung beziehen und hätten keine finanzielle Möglichkeit sich die zusätzliche Mietzahlung der gekündigten Wohnung zu leisten.
Auf ein Mal gibt die Vermieterin alle Unterlagen der Interessenten einer Immobilienmaklerin und mein das währe der vernüftigere Weg. Ihre Worte:„Sie hofft dass die Maklerin jemanden für den 1.12. findet!“
Was ist jetzt mit den Mieter: 1. Sie hatten bereits Aufwendungen in Kosten und Zeit (Anzeige)
2.Was machen sie jetzt, wenn keiner zum 1.12 gefunden wird?

Bitte, helft mir weiter!

Hallo Irina,

Was ist jetzt mit den Mieter: 1. Sie hatten bereits
Aufwendungen in Kosten und Zeit (Anzeige)

Und? Die Vermieterin ist keinesfalls verpflichtet, einen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Auch wurde dem Mieter nicht vorgeschrieben, Inserate aufzugeben. Wenn er das tut, bezahlt er das auch.

2.Was machen sie jetzt, wenn keiner zum 1.12 gefunden wird?

Miete zahlen bis zum Ablauf des Mietvertrages. Der Nachwuchs kommt ja kaum innerhalb von 3 Monaten wie aus heiterem Himmel. Da hätten die Mieter eben früher kündigen müssen.

Ralph

Moin,
die VM ist nicht verpflichtet einen Nachmieter zu akzeptieren. die VM ist berechtigt ein Maklerbüro einzuschalten. M ist verpflichtet seinen Vertrag einzuhalten. VM ist verpflichtet seinen Vertrag einzuhalten.
Zu Frage 1: Ja, aber offensichtlich keinen Nachmieter den VM akzeptierte.
Zu Frage 2: Bis zum Vertragsende weiter Miete zahlen.

vnA

Ja, schon, aber die Vermieterin hat doch zuerst zugesagt, dass die Mieter selber einen Nachmieter finden dürfen, und jetzt wo sie über 10Nachmieter hätten, will sie eine Maklerin. Das kann doch nicht sein, dass sie alle mit festem Einkommen (viel mehr als die jetzigen Mieter)nicht in Frage kommen.
Kann man da wirklich garnichts machen?

Zudem haben die Mieter den neuen Mitvertrag nur Unterschrieben, weil vorher mit der Vermieterin telefonisch abgemacht wurde, dass die Mieter einen Nachmieter suchen dürfen.

Hallo,

und das haben die Mieter ja dann auch getan und der VM hat sich alles brav angesehen.

Er (sie) hat sich aber doch nicht verpflichtet, einen von den gesuchten Nachmietern auch definitiv zu nehmen, oder? Nur eine solche Verpflichtung - beweisbar natürlich - könnte dazu führen, dass der VM eine wie auch immer geartete Schadensersatzpflicht gegenüber dem Noch-Mieter hätte.

Definitiv ist hier der Mieter am kurzen Ende der Fahnenstange. Er hat seine Pflichten einzuhalten und muss die doppelte Miete tragen oder was auch immer an Kosten da auf den Mieter zukommen. Sorry for no better news.

Gruß
Nita

als die jetzigen Mieter)nicht in Frage kommen.
Kann man da wirklich garnichts machen?

nöh,
im übrigen ist hier wohl so: heute schwanger und in 3 Monaten Kind schon da?? Bischen komisch :wink:

Es geht hier nicht darum dass die Familie Nachwuchs kriegt.
Die Vermiterin hat zugestimmt einen Nachmieter (Vor ablauf der Kündigungsfrist) zu akzeptieren.
Danach haben die jetzigen Mieter einen Nachmieter gefunden und erst dann einen Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben.
Kann man dass nicht verwenden?

Hallo,

wenn der VM schriftlich bestätigt, dass er einen der vom Mieter vorgestellten Nachmieter akzeptieren (!) wird, dann wahrscheinlich schon.

Gruß
Nita

Hallo Irina,

hier beisst sich was: Im UP schreibst du:

Mit der Vermieterin wird ausgemacht, dass selbständig ein Nachmieter gefunden werden kann

jetzt heißt es:

Die Vermiterin hat zugestimmt einen Nachmieter (Vor ablauf der
Kündigungsfrist) zu akzeptieren.

Also: Im ersten Fall hat der Mieter die Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen, da der Vermieter den Nachmieter nicht akzeptieren muss.
Im zweiten Fall muss der Mieter die Miete nicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlen, so er denn beweisen kann, dass obige Behauptung stimmt.

Ralph