Hallo Alexa,
damit wir uns hier richtig verstehen. In den vorhergehenden Fällen geht es darum, dass jemand aus einen befristeten Mietvertrag vorzeitig ausscheiden will. Hier ist also der Mieter üblicherweise verpflicgtet noch einige Jahren in einem Vertrag zu bleiben und hat nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Chance das Vertragsverhältnis durch Nachmieterstellung, durch Untervermietung oder durch Vertragsaufhebung zu beenden.
Ich habe weiter unter im Brett ein Posting gelesen, nachdem
wir eine Wohnung NICHT KÜNDIGEN dürfen, wenn wir Nachmieter
suchen wollen. Habe ich das so richtig verstanden?
Wir rufen also den Vermieter an, sagen, dass wir ausziehen
wollen und, um nicht doppelt für drei monate miete zu zahlen,
gerne nachmieter suchen würden.
Gerät da nichts was durcheinander ? Hast Du ein ganz normales Mietverhälntis, unbefristet, mit dreimontiger Kündigungsfrist ?
Wenn dies der Fall ist, musst Du natürlich kündigen. In der Kündigung kannst Du hinqweisne, dass ihr gerne vorzeitig ausziehen würdet udn ob er, der Vermieter, einem vorzeitigen Auszug zustimmen würde, wenn ihr einen Nachmieter stellt. Einen Anspruch auf Zustimmung gibt es hier nicht. In einem Vertrag mit unbefristeter Dauer ist die geringe Kündigungsfrist kein Grund,
vom Vermieter zu verlangen einem Nachmieter zuzustimmen.
In diesem Fall dürfen wir dem
Vermieter also keine Kündigung schicken
Im befristeten (Zeitmietvertrag) ist die Kündigung nicht möglich. Hier muss nachgewiesen werden, wenn der Vermieter darauf besteht, worauf sich die wichtigen Gründe stützen. Diese im ersten Antrag genannten Gründe müssen gerichtlich nachprüfbar sein. Im nomalen Mietverhältnis, wie oben, muss gekündigt werden.
Dann meinen oben genannten Txt beachten.
sondern müssen einen
Termin mit ihm
nein, das wurde nicht dargestellt. Im Zeitmietvertrag muss mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, dass ein Nachmieter gestellt werden darf und mit der Vertragsübernahme des Nachmieters endet das Mietverhältnis.
und den potentiellen Nachmietern ausmachen
der potentielle Nachmieter wird gesucht und dem Vermieter wird mitgeteilt, schriftlich, wer es ist, wann eingezogen wird, dass der Mietvertrag vollständig übernommen wird und sinnvoll ist es, den nachweis zu erbingen, welches Einkommen der Nachmieter hat. Sodann sind die entsprechenden Telefonnummern oder andere Kontaktaufnahmemöglichkieten zwischen Nachmietinteressenten und Vermieter den einzelnen Partei darzustellen.
, in
welchem der Vermieter bestenfalls erklärt, dass er mit den
Nachmietern einverstanden ist; danach wird der bestehende
Vertrag einfach auf die nachmieter umgeschrieben.
richitg
Will nur sicher gehen, ob ich das so richtig verstanden habe.
da fällt mir spontan noch ne frage ein: angenommen, wir würden
fristgerecht kündigen - dann müßten wir vor Auszug ja noch
renovieren. Wenn wir aber Nachmieter suchen und diese ja „nur“
unseren Vertrag übernehmen - dann könnten diese doch auch
selber renovieren, oder?
Gut gedacht, funktioniert aber sehr , sehr, selten. Vermieter stimmen solchen Lösungen nur zu, wenn der Nachmieter die volle Verantwortung übernimmt. Geschieht dies, verlangen Nachmieter meist vom Vormieter eine finanzielle Entschädigung für die Zeit, in welcher der ursprüngliche Hauptmieter in der Wohnung wohnte als Entschädigung für die späteren Mehrkosten. Aber Achtung, der Vermieter muss über diese Regelung informiert werden.
Die Nachmieter sind dann ja nur in
der Pflicht der vereinbarten Schönheitsreparaturen a’la alle
fünf Jahre küche und bad streichen, oder?
So einfach ist es eben nicht. Die Nachmieter übernehmen alle Kosten und Haftungen, die aus eurem Mietverhältnis bestehen.
Um ehrlich zu sein; in solchen Fällen frage ich schon mal einen Nachmieter, ob sie mir nicht auch mal etwas auf mein Konto überweisen möchten, wenn sie so großzügig das Geld ausgeben. Du scheinst hier schon zu übersehen, dass ein 80 qm große Wohnung bei einer Renovierungsverpfichtung mit allen Leistungen mal ganz schnell bei 3000 € liegt.
Vielen Dank für eine schnelle Antwort, morgen müssen wir
nämlich unseren Noch-Vermieter diesbezüglich kontaktieren.
Mir ist hier weiterhin einiges unklar. Hast Du nun einen Zeitmietvertrag oder ein ganz normales Mietverhältis mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist ?
GRuss Günter