Nachmieter gefunden, aber nicht gut genug

Hallo,
ich habe eine neue, bessere, größere, günstigere… Wohnung gefunden. Um mir die 3 monatige Kündigungsfrist zu ersparen, habe ich eine Anzeige geschaltet um einen Nachmieter zu finden. 4 Interessenten haben mir eine Zusage zur Wohnung gegeben. Doch dem Vermieter waren diese nicht gut genug.

  1. Studentin trug ein Piercing / gewünscht: „normale Menschen"
  2. Umschüler / gewünscht: Student mit geregelten Einkommen „Bafög"
  3. Studentin hatte ihren Freund mitgebracht /gewünscht: nur Singels
  4. 40 jährlicher Mann der die Wohnung nur Werktags benutzt (Wochenende Heimat > Familie) / gewünscht: nur Studenten

Wie sieht dieses Problem rein rechtlich aus. Wenn man nun etliche Nachmieter gefunden hat, kann der Vermieter diese alle abweisen. Muß ich dann die 3 monatige Kündigungsfrist immer noch einhalten?
Für mich sieht es so aus, er möchte die restlichen Monatsmieten einkassieren, damit er die Wohnung sozusagen doppelt vermieten kann.

Vielen dank im voraus

Wolly

Hallo,

ich unterstelle, dass Du mit Zustimmung des Vermieters einen Nachmieter gesucht hast. Ich hoffe, dass diese Zustimmung schriftlich erfolgt ist zumindest aber unter Zeugen. Wenn dies der Fall ist, ist die Rehctslage klar. Du musst jemand finden, der Deinen Mietvertrag zu Deinen Kondiditionen übernimmt, der wirtschaftlich in der Lage ist, die Miete zu zahlen und der vor Deinem Auszugstermin einziehen kann und auch einziehen wird.

ich habe eine neue, bessere, größere, günstigere… Wohnung
gefunden. Um mir die 3 monatige Kündigungsfrist zu ersparen,
habe ich eine Anzeige geschaltet um einen Nachmieter zu
finden. 4 Interessenten haben mir eine Zusage zur Wohnung
gegeben. Doch dem Vermieter waren diese nicht gut genug.

  1. Studentin trug ein Piercing / gewünscht: „normale
    Menschen"

Wenn die finanziellen Voraussetzungen und die des Mietvertrages stimmen, kann diese Mieterin nicht abgelehnt werden. Das Tragen von Piercings ist kein Ablehnungsgrund.

  1. Umschüler / gewünscht: Student mit geregelten Einkommen
    „Bafög"

Wenn der Umschüler genügend Geld verdient, kann er nicht abgelehnt werden.

  1. Studentin hatte ihren Freund mitgebracht /gewünscht: nur
    Singels

Wenn die Studentin den Mietvertrag übernehmen kann, die Miet zhalen kann und der Freudn nicht in die Wohnung einzieht - Du bist vermutlich auch Single - kann der Vermieter diese Mieterin nicht ablehnen. Wenn er aber einziehen will, obwohl die Wohnung nur an Singles vermietet wird, ist die Ablehnung erlaubt.

  1. 40 jährlicher Mann der die Wohnung nur Werktags benutzt
    (Wochenende Heimat > Familie) / gewünscht: nur Studenten

Wenn Du dieser Einschränkung zugestimmt hast oder bisher nur Studenten hier gewohnt haben, kann der Vermieter ablehnen.

Wie sieht dieses Problem rein rechtlich aus. Wenn man nun
etliche Nachmieter gefunden hat, kann der Vermieter diese alle
abweisen. Muß ich dann die 3 monatige Kündigungsfrist immer
noch einhalten?

Wenn Du einen Nachmieter gefunden hast, der die Voraussetzungen erfüllt, endet Dein Mietvertrag spätestens an dem Tag, an welchem ein Nachmieter hätte einziehen können. Dies bedeutet, dass Du dem Vermieter mitteilen musst, wer von ihm unbegründet abgelehnt wird, jedoch von ihm hätte genommen werden müssen, wäre die Erfüllung Deiner Vereinbarung. Du musst den Termin der Mieterin/des Mieters mitteilen, an dem diese eingezogen wärde und dem Vermieter erklären, da er die Weitervermietung verschuldet habe, hafte er für dei Folgen.

Für mich sieht es so aus, er möchte die restlichen
Monatsmieten einkassieren, damit er die Wohnung sozusagen
doppelt vermieten kann.

Grundsätzlich ist dies verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Vorbeugen kann man dadurch, dass man einem Vermieter erklärt, dass er einen späteren Mieter vor Ablauf Deines Vertrages keinerlei Zutritt und Artbeiten erlauben darf. Wer an solch einen Stinkstiefel gerät, z.B. am 31.07. endet dann der Vertrag, der übergibt, selbst wenn er schon Mitte Mai ausgezogen ist, die Schlüssel erst am 31.07… Jeder Tag früher lässt man sich bezahlen. Sollte man aber nur dann anwenden, wenn die andere Seite unbelehrbar und völlig unflexibel ist.

Gruss Günter

Hallo Wolly,

na, na, na… Soooo geht’s nun auch wieder nicht - für den Vermieter meine ich. Dazu drei Urteile:

Darf der Mieter einen Nachmieter stellen, muss er dem Vermieter nicht drei bzw. noch mehr Interessenten benennen. Es reicht ein zumutbarer Ersatzmieter aus (LG Saarbrücken 13 BS 218/94 WM 95, 313).

Der Vermieter darf den vorgeschlagenen Nachmieter nur ablehnen, wenn wichtige Gründe in der Person oder in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Nachmieters vorliegen (LG Köln 6 O 359/69 WM 71, 92).

Das Mietverhältnis endet für den Mieter, wenn der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert. Es endet auch dann, wenn es nur deshalb nicht zum Abschluss des Mietvertrages mit dem Nachmieter kommt, weil der Vermieter bei den Vertragsverhandlungen Nachforderungen stellt (OLG Koblenz 5 U 467/01, WM 2002, 232).

Auf die Schnelle bei http://www.mieturteile.de gemopst.

Beste Grüße

Tessa

PS. an die MODs:
Der Link (322 Urteile) wäre doch auch was Feines für Euere Brettbeschreibung, gell? *g*