Nachmieter gefunden - Abstandszahl. verweigert

Hallo,

ein Mieter der seine Wohnung gekündigt hat sucht auf eigene Faust einen Nachmieter mit Wohnberechtigungsschein (da es sich hierbei um eine Sozialwohnung handelt) um seine Küche gegen eine Abstandszahlung in der Wohnung lassen zu können. Der Nachmieter wird gefunden erklärt sich vor 3 weiteren anwesenden Personen mit dem Abkauf der Küche für eine Summe von 1000 Euro einverstanden. Die Küche ist 3 Jahre alt, Top in Schuß und das Geld noch wert.
Der Nachmieter erhält seinen Mietvertrag, doch nun will er von der Küche nichts mehr wissen.
Was könnte der Mieter tun? Was schriftliches hat er nicht, nur Zeugen.

Gruß
Sandy

Hallo,

ein Mieter der seine Wohnung gekündigt hat sucht auf eigene
Faust einen Nachmieter mit Wohnberechtigungsschein (da es sich
hierbei um eine Sozialwohnung handelt) um seine Küche gegen
eine Abstandszahlung in der Wohnung lassen zu können. Der
Nachmieter wird gefunden erklärt sich vor 3 weiteren
anwesenden Personen mit dem Abkauf der Küche für eine Summe
von 1000 Euro einverstanden. Die Küche ist 3 Jahre alt, Top in
Schuß und das Geld noch wert.
Der Nachmieter erhält seinen Mietvertrag, doch nun will er von
der Küche nichts mehr wissen.
Was könnte der Mieter tun? Was schriftliches hat er nicht, nur
Zeugen.

Verträge können auch mündlich geschlossen werden, sie sind genauso bindend. Die Schriftform hilft nur in Streitfällen, wie hier, eine Behauptung (daß und welcher Vertrag zustande gekommen ist) zu beweisen. Dieser Beweis kann allerdings auch in jeder anderen geeigneten Form erbracht werden, in einem Gerichtsverfahren obliegt dem Richter die Würdigung der Beweise.

Gruß Stefan

Hallo!

Was könnte der Mieter tun? Was schriftliches hat er nicht, nur
Zeugen.

Da ist wohl offenbar ein gültiger Kaufvertrag geschlossen worden. Die Frage ist bei sowas natürlich immer, wie kann man’s beweisen. Wenn aber Zeugen vorhanden sind, ist die Sache ja nun nicht aussichtslos.
Man könnte nun versuchen, den neuen Mieter zur Zahlung zu bewegen - das erfordert aber im Zweifel eine Klage. Man könnte wegen Nichterfüllung nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten, die Küche raus holen und einlagern und versuchen, anderweitig zu verkaufen. Die Kosten für den Abtransport und die Einlagerung wiederum könnte man dann als Schadensersatz vom neuen Mieter zu verlangen versuchen - aber auch hier muss man im Zweifel klagen. Wobei letzteres auch ersteinmal mit einem Mahnverfahren versucht werden könnte.
Wenn man sich denn, angenommen ein derartger Fall würde einmal tatsächlich auftreten, Streiten möchte, kann man jeden netten Rechtsanwalt eingehend zu den Möglichkeiten befragen.

Gruß,

Florian.