Nachmieter gefunden, was nun?

Hallo,

wenn jemand einen Nachmieter finden möchte, weil er aus Zeitmangel eher
aus dem Vertrag möchte und auch die Schönheitsreparaturen nicht machen
kann. Was ist dabei zu beachten?

Müsste man eine vertragliche Regelung mit dem Vermieter (oder
Nachmieter?) machen, damit er einem nicht hinterher die Einhaltung des
Verträge einklagt? Oder gibt es da einen galanteren Weg?

Wisst ihr, was ich meine?

Danke für eur Feedback!

kann. Was ist dabei zu beachten?

Dass der Nachmieter bereit ist, die Wohnung so zu übernehmen, wie Du sie verlassen hast.

Verträge einklagt? Oder gibt es da einen galanteren Weg?

In der Regel wir ein Übergabeprotokoll geschrieben. Wenn der Nachmieter dem Vermieter erklärt, dass er die Wohnung so übernimmt, wie sie ist, wird der Vermieter zufrieden sein. Wie Du Deinen Nachmieter überredest, mußt Du Dir überlegen.

Auch hallo.

wenn jemand einen Nachmieter finden möchte,

FAQ:1258

weil er aus Zeitmangel eher
aus dem Vertrag möchte und auch die Schönheitsreparaturen
nicht machen kann. Was ist dabei zu beachten?

Sind die Klauseln überhaupt gültig ? Ungültige müssen nicht befolgt werden.
Ansonsten kann man schriftlich versuchen auszumachen, dass der alte Mieter die Reparaturen anteilig zahlt und der Nachmieter die Wohnung, soweit nötig, renoviert.

HTH
mfg M.L.

Ok, ich sehe, nicht nur dass ich falsche Wörter benutze, ich hab mich
auch missverständlich ausgedrückt.

Also, mir gehts weniger um den Nachmieter an sich. Das wäre bereits
mit dem Vermieter geklärt. Mir geht es um die Frage der anfallenden
Reparaturen. In meinem Fall will ja der Mieter u.a. einen Nachmieter
haben, damit anfallende Reparaturen von ihm nicht mehr gemacht werden
müssen. Da der Vertrag allerdings nur zwischen dem neuen Mieter und
dem Vermieter gemacht wird, fragt sich der derzeitige Mieter
natürlich welche Regelung ihn davor schützt, dass der Vermieter ihn
nicht doch hinterher wegen der fehlenden Reparaturen belangt. Da
müsste doch eigentlich der derzeitige Mieter einen zusaätzlichen
Vertrag aufsetzten, indem sowohl das vorzeitige Mietende als auch die
Regelung über den Zustand der Wohnung drinstehen oder?

Hallo,
mal durch die Brille des Vermieters gesehen:
Es gibt einen Mietvertrag, nach dem der Mieter das Vermoegen des Vermieters in einem definiert guten Zustand verlaesst. Dazu kann der Mieter hand anlegen oder Auftraege vergeben oder dem Vermieter die Auftragsvergabe ueberlassen und der Mieter bezahlt nur, jedenfalls befindet sich hinterher die Immobilie in vertragsgemaessem Zustand. Eventuell kann sie danach wieder vermietet werden, an jemanden, der dem Vermieter genehm ist.
Ist ein Nachmieter gefunden, geht es jetzt wahrscheinlich darum, wer wann wie die Immobilie in den vertragsgemaessen Zustand versetzt auf Kosten des Noch-Mieters, der anschliessend moeglicherweise auch vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden koennte.
Gruss Helmut