Hallo zusammen
Eine Frage hätte ich da mal ,
Wie glauben , oder wie schätzen die Experten wird das klappen oder nicht ?
Ein Mieter zieht aus seiner Wohnung aus und hat eine längere Kundigungsfrist , da er die Wohnung noch keine 2 Jahre bewohnt hat .
( mindestlaufzeit des Mietvertrages 2 Jahre , danach 3 Monatige Kündigungsfrist , aber das nur am Rande )
Der Vertrag kann früher aufgelöst werden , wenn ein Nachmieter gefunden wird .
soweit zum Vorsachverhalt .
Der Mieter findet ein älteres Ehepaar das wegen längerem Hartz 4 Bezug vom Amt gesagt bekommen hat , das Sie die zur Zeit bewohnte Wohnung aufgeben müssen , weil diese zu gross und zu teuer ist .
Die Auflage für dieses Ehepaar ist bis maximal 70 Qm und maximal 350 ,- Euro Kaltmiete .
Die Wohnung in die jetzt als Nachmieter eingezogen werden soll hat 69 Qm und kostet 340,- Kaltmiete .
Dem Vermieter ist es egal ob die neuen Mieter Hartz 4 beziehen .
Kann der ( ehemalige )Mieter sich hoffnungen machen , das diese potentiellen Nachmieter den Mietvertrag übernehmen , oder wird die ARGE da ein Strich durch die Planung machen ?
gruss
Toni