Nachmieter gestellt der trotzdem makler zahlen mus

Hallo Leute.

Ich habe meine Wohnung bei der Verwaltung gekündigt und in der Kündigung erwähnt das ich einen Nachmieter habe der die Wohnung sofort übernhemen würde, so wie sie ist.

Jetzt wurde trotzdem ein Makler von denen Eingeschaltet…der GLEICHE der mir die Wohnung gegeben hat. Mein nachmieter( Bekannter) muss jetzt trotzdem die Maklerprovision zahlen obwohl ich den Nachmieter gestellt habe.

  1. Darf der Vermieter/Verwaltung einen Makler einschalten obwohl ich einen nachmieter habe?

  2. Die kündigungsfrist ist dann auch einzhalten wenn die wohnung frühzeitig übernommen werden würde?

In diesem Fall ist alles korrekt. Kein Vermieter/ Verwalter braucht einen Nachfolgemieter zu akzeptieren. Es ist das gesetzliche Recht, dass sich der Vermieter seine Mieter selber aussucht; ggf. eben durch die Einschaltung eines Maklers.

Auch hat der Gesetzgeber mit gutem Grund die dreimonatige Kündigungsfrist vorgeschrieben und deshalb ist diese von jedem Mieter einzuhalten, so wie er es auch vom Vermieter verlangt. Sie kann auch nicht deshalb verkürzt werden, nur weil ein Nachfolgemieter bereit ist, eher einzuziehen.

Fazit: Alles korrekt gelaufen.

Thorsten Hausmann
Hausmann Immobilien
Büros in Hamburg-Norderstedt-Wiesbaden-Mainz und Dresden.
http://www.Hausmann-Hausverwaltung.de

Hi Rames Abi,
leider ist der Vermieter nicht verpflichtet den vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren, sondern kann seinen Makler beauftragen.
Der Mietvertrag einschliesslich der Kündigungsfrist bleibt gültig. Es sei denn der Vermieter ist mit vorzeitiger Räumung bzw. Kündigung einverstanden.
Hätte Dir gerne eine andere Auskunft gegeben.
Gruß
fragmich46

Guten Morgen Rames Abi,
bezüglich deiner Frage, im Zusammenhang der Maklerprovision, kann ich dir nicht weiterhelfen.
Dein Nachmieter kann nur mit Einverständnis deines Vermieters die Wohnung früher beziehen.
Liebe Grüße
Heike

Hallo Rames,

der Vermieter kann machen was er will.

Wenn Sie schon gleich mitgeteilt haben, dass Sie (ohne den Makler in die ganze Aktion einzuschliesen) einen Nachmieter haben und dieser dann Courtage zahlen soll dann ist das unlauter. Also Betrug !
Wenden Sie sich an den BDM und erkundigen Sie sich dort.
Das sieht sehr nach Vetternwirtschaft aus.
Wenn der Vertrag unterzeichnet ist und Ihr Bekannter die Wohnung übernehmen kann, machen Sie einen schriftlichen Nebenvertrag mit dem, in dem auch die Nebenkosten festgehalten werden. (Zähler ablesen und an die Verwaltung melden.) Dem Vermieter kann es egal sein wer, wann wie da wohnt - Hauptsache es ist alles ordentlich schriftlich geregelt.
BG
hardy

Hi!

  1. Darf der Vermieter/Verwaltung einen Makler einschalten obwohl ich einen nachmieter habe? - Na sicher, er muss ja deinen nachmieter nicht nehmen und kann es sich auch bis zu drei monaten lang überlegen…

  2. Die kündigungsfrist ist dann auch einzhalten wenn die wohnung frühzeitig übernommen werden würde? - verstehe jetzt nicht…kündigungsfrist ist und bleibt kündigungsfrist… es gibt keinen zwang zum nachmieter-anerkennen…wenn du das meinst…

sorry, da ist man immer auf good-will der vermieter angewiesen…bordeaux71

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo Rames,

1.) Ja.
2.) Ja.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man als Mieter die vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen kann, wenn man einen Nachmieter stellt. Aber der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren und mit diesem einen Mietvertrag zu schließen. Tut er dies doch und kommt es vor Ablauf der Kündigungsfrist zum neuen Mietverhältnis, darf der Vermieter aber keine Miete doppelt verlangen.
Spannend finde ich hier die Frage, ob für den Makler ein Provisionsanspruch entsteht, da er dem Nachmieter die Wohnung ja nicht originär vermittelt hat, da dieser das Objekt schon kannte. Wenn der Nachmieter den Makler darauf hinweist, kann dieser meiner Ansicht nach keine Provision verlangen. Gib uns doch zu dieser Entwicklung nochmal Nachricht.

Schöne Grüße

Thomas W.

Vielen dank für die zahlreichen Antworten. Die Provision ist in voller Höhe zu Zahlen sagt der Makler. Ob das rechtens ist weis ich nicht. Ich finde das Ost unfair. Für das nichtstun Geld bekommen ist ne Schweinerei. Ich mÖchte hier keinen angreifen. Schade das es nicht fair geregelt ist

Hallo! Den Makler braucht er nicht zu bezahlen ,da Der Bekannter die Wohnung nicht über den Makler gefunden hat.Wenn Der Vermieter den Nachmieter akzeptiert, dann muß auch keine Kündigungsfrißt eingehalten werden. Es entsteht ja kein Verdienstausfall. Es kann nur Reiberei geben wegen den „so wie sie ist“ Schönheitsreparaturen müssen gemacht werden. Dies bedarf einer Einigung zwischen Nachmieter und Vermieter und Ihnen. Wenn Sie z.b 5 Jahre in der Wohnung leben, müssen schon mal Küche und Bad gestrichen werden.

Also die Hausverwaltung hat uns an den Makler weitergeleitet und der will seine Provision. Er hat nach einem Termin gefragt zur Besichtigung der Wohnung den mussten wie auch geben. Ob der bekannte die Wohnung bekommt oder nicht entscheidet irgendwie der Makler hab ich das Gefühl. Jedenfalls will er sein Geld haben. Obwohl wir der Hausverwaltung die Kündigung geschickt haben Inder sogar steht das wie einen nachmustre haben. Der hat wahrscheinlich einen Vertrag mit dem Makler

Mit einem neuen Mietvertragabschluß endet in jedem Falle der Altvertrag; ansonsten läge ja eine betrügerische Doppeltvermietung der Wohnung vor. Sofern die Wohnung ursprünglich von Ihnen dem Nachmieter vorgestellt wurde, hat der Makler keinen Provisonsanspruch wegen dieser Vorkenntnis des Nachmieters. Ob der sich dann allerdings für den Mieter an dem er nichts verdienen kann entscheidet, das bleibt ihm und dem Wohnungseigentümer überlassen.

hallo,
der vermieter MUSS keinen nachmieter akzeptieren…hätte er auch sagen können

Meineswissens wenn mit Vermieter abgeklärt, daß Nachmieter vorhanden, ist erstens kein Makler nötig,
wenn Nachmieter vorhanden, wieso sollte dann Kündigungsfrist eingehalten werden?

wie genaue Rechtslage würde ich mich bei Mietverein, bzw. Online Beratung (tel.) gibt´s Hotlines kosten auch nicht sehr viel.
wünsche viel Glück

Das Geld gehöhrt dem Makler erst wenn ein Mietvertrag zustande kam. Sagen Sie nichts, machen Sie ein Mietvertrag, und dann zahlen Sie den Makler nicht! Es ist eine Unverschämtheit! Der soll ruhig klagen. Aber das tut er nicht. Wer ist den der Eigentümmer? Wenden Sie sich an den Eigentümmer! Also selbst wenn Eigentümmer oder Hausverwaltung einen Vertrag mit dem Makler haben ,die Wohnung aber nicht durch den Makler gefunden wurde, muß man ihn nicht bezahlen. Allerdings muß der Eigentümmer oder Verwaltung nicht jeden Nachmieter akzeptieren. Die können einfach der Nase nach gehen.

Hallo,das ist eine Frage für Experten.Da musst Du dich
an die NRW-Verbraucher-Zentrale oder den örtlichen Mieter-Verein wenden.Gruß karlhans35

Hallo Leute.

Ich habe meine Wohnung bei der Verwaltung gekündigt und in der
Kündigung erwähnt das ich einen Nachmieter habe der die
sofort übernhemen würde, so wie sie ist.

Jetzt wurde trotzdem ein Makler von denen Eingeschaltet…der
GLEICHE der mir die Wohnung gegeben hat. Mein nachmieter(
Bekannter) muss jetzt trotzdem die Maklerprovision zahlen
obwohl ich den Nachmieter gestellt habe.

  1. Darf der Vermieter/Verwaltung einen Makler einschalten
    obwohl ich einen nachmieter habe?

  2. Die kündigungsfrist ist dann auch einzhalten wenn die
    wohnung frühzeitig übernommen werden würde?