Nachmieter - Gewerbemietvertrag

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Ladenlokal angemietet mit einem Mietvertrag, der über 5 Jahre geht. Ich habe damals eine Klausel mit in den Vertrag reingenommen in der steht, dass ich das Ladenlokal vor Ablauf der 5 Jahre kündigen kann, sofern ich einen „akzeptablen“ Nachmieter finde. Nun meine Fragen:

  1. Wer entscheidet über dieses „akzeptabel“ und was kann für eine Ablehnung eines Nachmieters sprechen?
  2. Was passiert, wenn der Vermieter den Nachmieter ablehnt? Wie muss er das begründen und wie häufig kann er ablehnen?
  3. Gibt es andere Möglichkeiten aus dem Ladenlokal herauszukommen - evtl. gibt es ja neuere Regelungen bzgl. einer Mindesmietzeit etc.

Vielen Dank für Eure Antworten,
Sven Schmeier

  1. Wer entscheidet über dieses „akzeptabel“ und was kann für
    eine Ablehnung eines Nachmieters sprechen?

Der Vermieter. Im Wesentlichen mangelndes Vertrauen des Vermieters in die Zahlungsfähigkeit des Nachmieters. Aber auch das Gewerbe, das der Nachmieters in den Geschäftsräumen aus üben möchte, könnte dem Vermieter mißfallen.

  1. Was passiert, wenn der Vermieter den Nachmieter ablehnt?

Dann bleibst Du Mieter.

Wie muss er das begründen und wie häufig kann er ablehnen?

Nein. Bis Deine Vertragslaufzeit um ist.

  1. Gibt es andere Möglichkeiten aus dem Ladenlokal
    herauszukommen - evtl. gibt es ja neuere Regelungen bzgl.
    einer Mindesmietzeit etc.

Meines Wissens, nein. Mieterschutz gibt es für Privatpersonen, nicht für Gewerbetreibende.

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mal gegoogelt mit dem Suchbegriff „Der optimale Gewerbemietvertrag“ und der erste Treffer war ziemlich interessant. U.a. wird dort folgendes geschrieben:

„Von der Untervermietung ist die Frage zu trennen, ob der Mieter vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag gegen Gestellung eines Nachmieters verlangen kann. Ein solches Recht kann sich für den Mieter bereits aus dem Mietvertrag ergeben, wenn dort eine Nachmieterklausel vereinbart worden ist. Der Vermieter ist gut beraten, eine Nachmieterklausel eng zu fassen mit dem Ergebnis, dass der Mieter zwar einen Nachmieter stellen kann, der Vermieter aber nicht verpflichtet ist, mit diesem Nachmieter einen Vertrag zu schließen. Wird ein zumutbarer Nachmieter benannt, gilt der Mieter sodann als aus dem Vertrag entlassen. Wird die Klausel zu weit gefasst, so wird der Mieter erstrangig ein Interesse daran haben, einen zahlungskräftigen Mieter zu suchen, der ihm unter Umständen einen erheblichen Abstand für die Räume bzw. Einbauten entrichtet, der so ausgesuchte Mieter muss nicht derjenige sein, den sich der Vermieter wünscht.“

In meinem Fall habe ich so eine Nachmieterklausel… Was meinst Du?

Vielen Dank,
Sven

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In meinem Fall habe ich so eine Nachmieterklausel… Was
meinst Du?

Ohne Kenntnis Deines Mietvertrages kann man dazu nichts sagen, aber nochmal, ob der Nachmieter akzeptabel ist oder nicht, entscheidet der Vermieter. Evt. bliebt dir die Möglichkeit der Untervermietung, aber auch das muß der Vermieter meines Wissens nicht erlauben.