Hallo,
folgendes Problem:
Person A wohnt in einer angemieteten Wohnung und will ausziehen, Person B will in die Wohnung einziehen. Bei Mietvertragsabschluss vereinbart Person A, Person B und der Vermieter, dass die hinterlegte Kaution von Person A beim Vermieter bleibt und Person A sich das Geld bei Person B holt(kennen sich familiär).
Was ist, wenn Person A das Geld nicht von Person B bekommt? Kann Person A das Geld dann vom Vermieter verlangen und der Vermieter muss sich das Geld bei Person B holen oder ist der Vermieter auf Grund der schriftlichen Vereinbarung raus aus der Sache?
Brauche dringend Hilfe!
Danke