Nachmieter gibt Kaution an aktuellen Mieter

Hallo,

folgendes Problem:

Person A wohnt in einer angemieteten Wohnung und will ausziehen, Person B will in die Wohnung einziehen. Bei Mietvertragsabschluss vereinbart Person A, Person B und der Vermieter, dass die hinterlegte Kaution von Person A beim Vermieter bleibt und Person A sich das Geld bei Person B holt(kennen sich familiär).
Was ist, wenn Person A das Geld nicht von Person B bekommt? Kann Person A das Geld dann vom Vermieter verlangen und der Vermieter muss sich das Geld bei Person B holen oder ist der Vermieter auf Grund der schriftlichen Vereinbarung raus aus der Sache?

Brauche dringend Hilfe!
Danke

Hallo,

folgendes Problem:

Person A wohnt in einer angemieteten Wohnung und will
ausziehen, Person B will in die Wohnung einziehen. Bei
Mietvertragsabschluss vereinbart Person A, Person B und der
Vermieter, dass die hinterlegte Kaution von Person A beim
Vermieter bleibt und Person A sich das Geld bei Person B
holt(kennen sich familiär).

Warum so kompliziert?
Vermieter gibt die Kaution zurück und Nachmieter zahlt an den Vermieter.

Was ist, wenn Person A das Geld nicht von Person B bekommt?
Kann Person A das Geld dann vom Vermieter verlangen und der
Vermieter muss sich das Geld bei Person B holen oder ist der
Vermieter auf Grund der schriftlichen Vereinbarung raus aus
der Sache?

Wenn es schriftlich geregelt ist, ist der Vermieter aus der Sache raus, da muss sich der Mieter an seinen Nachmieter wenden.

Ich bezweifle, das diese „Vereinbarung“ rechtliche Wirsamkeit erlangt, noch dazu wenn sie von Laien formuliert ist. Als Vermieter würde ich mich auf ein solches Dreier-Konstrukt nicht einlassen, denn im Zweifel schuldet der Vermieter immer die Kaution an Mieter A.

das kommt auf die schriftliche Vereinbarung an und ob sie rechtlich wirksam ist.