Nachmieter/ Makler verlangt Gebühren

Eine Mieterin wohnt derzeit in einer Mietwohnung, die sie nun letzte Woche mit Frist zum 31.08.2006 gekündigt hat, da sie berufsbedingt in eine andere Stadt umzieht.
Der Vermieter wird durch eine Hausverwaltung vertreten, die wiederum
eine Maklerin haben, die mit dem Hausverwalter in verwandtschaftlicher Beziehung steht (und über welche der Mieter damals ebenfalls
seine Wohnung angeboten bekam). Da die Mieterin gerne zum 01.07. aus dem Mietvertrag heraus kommen möchte, könnte sie schon jetzt der
Hausverwaltung eine, objektiv geeignete, Nachmieterin stellen.
Das Problem: Der Vermieter und die Hausverwaltung möchten nun, dass
die Nachmieterin an die Maklerin weitergereicht wird und diese bot der Mieterin nun „aus Kulanz“ an, dass die Nachmieterin dann nur 1 Monatsmiete Courtage zahlen müsste. Dies aber auf jeden Fall, da erste Aquisitionen bereits gelaufen wären.
Die evtl. Nachmieterin ist aber nicht bereit die Courtage zu zahlen
und die Mieterin sieht durch die Maklerin und ihre Ansprüche einen echten Nachteil für sich in der Beschaffung einer Nachmieterin.
Gibt es für diesen schwierigen Fall eine Lösung??

Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr,sehr dankbar!

Stefanie

und die Mieterin sieht durch die Maklerin und ihre Ansprüche
einen echten Nachteil für sich in der Beschaffung einer
Nachmieterin.
Gibt es für diesen schwierigen Fall eine Lösung??

Rechtlich ist die Lösung ziemlich klar:
Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, durch das „Besorgen“
eines Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden.
Das ändert sich entgegen verbreiteten Gerüchten auch dann nicht, wenn er die magische Zahl von DREI Nachmietern stellt.

Wenn der Vermieter seine Wohnung ausschließlich über einen
bestimmten Makler vermieten will, so ist das sein gutes Recht - selbst wenn es ihm nur darum geht, einem befreundeten Makler gutes zu tun.

Eine praktische Lösung, bei der alle drei Seiten verzichten müssten,
aber ihr Ziel trotzdem erreichen: Der Makler verzichtet auf die
Hälfte der Courtage, die andere Hälfte teilen sich Vor- und Nachmieter.