Nachmieter (mal anders)

Problemstellung:
Eine Bekannte will umziehen. Sie hat die neue Wohnung bereits angemietet.
Sie will natürlich aus der alten Wohnung raus - indes, der Mietvertrag läuft noch eine Weile.
Sie kam mit dem Vermieter der alten Wohnung überein, daß sie Nachmieter bringt, welche in den bestehenden Mietvertrag einsteigen, bzw. diesen übernehmen.
Nun stellt sich der alte Vermieter plötzlich quer und „zickt rum“.
Frage: Wieviele Nachmieter muß meine Bekannte dem alten Vermieter vorstellen, bzw. „bringen“ oder kann der alte Vermieter alle vorgeschlagenen, bzw. „gebrachten“ Nachmieter ablehnen?
Antwort bitte kurz und knapp (EILT).
Mit Dank im Voraus.

Dass man mit dem „Anbringen von x Nachmietern“ vorzeitig aus dem Mietvertrag herauskommen kann, ist ein Irrtum. Generell gilt, dass ein befristeter Mietvertrag von beiden Seiten eingehalten werden muss - mit gewissen Ausnahmen, insbesondere bei Unzumutbarkeit und Härtefällen.

Siehe auch hier:

http://www.bmg.ipn.de/recht/sonstige/k-recht.htm
http://www.mieterbund.de/frame/recht_nachmieter_body…
http://www.wdr.de/tv/recht/rechtneu/rn9901/rl00232.htm

Reinhard

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Lieber Raymond,

grundsätzlich sind Verträge natürlich einzuhalten.

Andererseits darf der Vermieter einen Mieter (der wichtige Gründe für einen Wohnraumwechsel wie z.B. berufsbedingter Wohnortwechsel, Heimunterbringung, Familienzuwachs usw. darlegt) nicht unzumutbar lange (also deutlich länger als 3 Monate)in einem Mietverhältnis festhalten.

Voraussetzung hierbei ist natürlich, dass dem Vermieter aus dem Mieterwechsel kein Nachteil entsteht. Dieses ist regelmässig der Fall, wenn ein neuer Mieter bereit ist, für den ausscheidenden Mieter in den bestehenden Mietvertrag (=Fortsetzung des alten Mietverhältnisses mit unveränderten Konditionen) einzutreten.

Der neue Mieter muss natürlich solvent sein und auch anderen Kriterien einer objektiven Mieterauswahl entsprechen. Der Nachmieter sollte also folgende Kriterien erfüllen:

  • keine anhängigen Gerichtsverfahren oder Offenbarungseid
  • gesichertes regelmäsiges Einkommen, das abzüglich eventueller Raten- oder Unterhaltsleistungen usw. die Warmmiete ausreichend übersteigt
  • die Wohnungsgröße sollte der Anzahl der einziehend Personen entsprechen
  • der neue Mieter sollte in die bestehende Hausgemeinschaft passen

Lehnt ein Vermieter einen derart geeigneten Nachmieter wiederholt ohne Nennung triftiger Gründe (die sich auf die Person des Nachmieters beziehen) ab, muss er den alten Mieter aus dem Mietverhältnis entlassen.

Über das Vorliegen triftiger Gründe lässt sich in Grenzfällen natürlich vortrefflich streiten. Also lieber mehrere potentielle Nachmieter stellen.

Bei der derzeitigen Wohnraumsituation scheitern viele derartige Anliegen (insbesondere bei schwerer vermietbaren Wohnungen) jedoch daran, dass eben Keiner bereit ist, das Mietverhältnis zu den alten Konditionen fortzusetzen.

Das Ganze bezieht sich natürlich auf die Vermietung von Wohnraum.

Viel Erfolg

-) bent

Danke
Problem gelöst, da alter Vermieter nun bereit ist vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren.

Tja, mein Beileid
man sagt drei Nachmieter muss man bringen, dann kann man auch ohne raus,
DOCH gesetzlich ist der Vermieter dazu nicht zu zwingen!!!
Mieterschutzbund anrufen u. ggfs. für einen Monat Mitglied werden, wenn`s gefordert ist.
Gruss gecko

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