Ich habe folgendes Problem. Ich bin aus meiner alten Wohnung ausgezogen und meine Nachmieterin hat Ihren Strom auf einen falschen Anschluss angemeldet. Sie hat einen anderen Stromanbieter als ich und demnach monatlich immer an ihren gezahlt. Bei mir liefen in der Zwischenzeit die Kosten weiter weil blöderweise meine Kündigung nicht mehr der Süwag einging. Der Sachbearbeiter meinte zu mir dass ein Anschluss aber auch automatisch abgemeldet wird sobald sich jmd. Neues auf diesen anmeldet. Die Schlussrechnung habe ich nun samt Mahngebühr vorliegen. Wer zahlt. Ich zahle ja nicht für einen Anschluss den ich seit Monaten nicht mehr nutze da ich nicht mehr in der Wohnung wohne und meine Nachmieterin zahlte die ganze Zeit auf eine falsche Wohnung.
Kann ich die Nachmieterin zur Zahlung auffordern? Wie läuft das rechtlich. Kann ich haftbar gemacht werden? Danke für Eure Antworten.
Beste Grüße
Wie Du schon festgestellt hast, ist das rein RECHTLICHES Prblem und KEINE Frage für einen Experten für Energie und Strom.
Wende Dich für kompetente Beratung an einen Rechtsanwalt.
Wie Du schon festgestellt hast, ist das rein RECHTLICHES Problem und KEINE Frage für einen Experten für Energie und Strom.
Wende Dich für kompetente Beratung an einen Rechtsanwalt.
Dies ist KEINE Rechtsauskunft!
Als du ausgezogen bist und die Wohnung an deine vermieter übergeben hast, hast du doch sicher ein Auszugsprotokoll mit Ihm gemacht, darin stehen normalerweise die Zahlen und der Tag des Auszugs. Ansonsten kann ich dir den Tipp geben, mach einfach eine „berichtigte Umzugsmeldung“. Ich hoffe, das du dir dazu die Zahlen noch besorgen kannst.
Im Regelfall macht dann der netzbetreiber eine korrigierte Abrechnung. Sollte das nicht der fall sein, melde dich bitte hier noch einmal.
lg
Günther
Hallo Brooke718,
Rechtsauskünfte kann ich dir nicht erteilen; dazu bin ich nicht kompetent.
Wenn deine Nachmietrin einen „falschen“ Anschluss bezahlt hat, muß ja logischerweise dieser „falsche Anschlussinhaber“ dadurch einen finanziellen Vorteil gehabt haben (weil dessen Strom ja von deiner Nachmieterin gezahlt wurde). Dieser finanzielle Vorteil ist ja für diesen „Falschen“ Anschlussinhaber unberechtigt erfolgt. Ich gehe also einmal davon aus, dass es sich ähnlich verhaält wie bei einer fehlüberweisung. Wer also aufgrund einer falschen Buchung zu Unrecht Geld auf sein Konto bekommt, darf dieses bei Bekanntwerden auch nicht einfach behalten. Somit müßte also erst einmal die Nachmieterin aktiv werden und herausfinden, wieviel Strom sie schon fälschlicherweise bezahlt hat und dieses Geld zurückfordern (evtl. direkt vom „Falschbezieher“) und dann nachrechnen, wieviel sie an der richtigen Abnahmestelle hätte bezahlen müssen. Also den Strom, der Zeit ihrem Einzug in deine ehemalige Wohnung von ihr verbraucht wurde. das wird wahrscheinlich nur durch Hochrechnung zu ermitteln lassen, weil ich davon ausgehen, daß am Tage deines Auszugs keine taggleiche Ablesung erfolgte. Aber diese Hochrechnungen sind recht genau.
Wenn deine Kündigung bei der Süwag nicht einging, kann diese natürlich nichts davon wissen und gleichzeitig wurde auch die Abnahmestelle nicht durch einen neuen Anbieter gekündigt (wegen der falschen Angabe zur Abnahmestelle durch die Nachmieterin). Deshalb kann man der Süwag in diesem Falle keine Vorwürfe machen; die haben ja in der Tat kein Geld bekommen und haben daher das Recht den Anschlußinhaber zur Zahlung aufzufordern und entsprechende Mahngebühren zu verlangen (die sollten aber der ersten Mahnung kaum über 5 Euro hinausgehen).
Ich würde also folgendes versuchen: Du mußt ja beim Einwohnermeldeamt deinen Umzug gemeldet haben, bzw. hast eine Bescheinigung darüber, ab wann du bei der neuen Adresse gemeldet bist. Ebenso hat deine Nachmieterin eine solche Bescheinigung über ihren Einzug in deine ehemalige Wohnung. Deine Nachmieterin müßte von ihrem Lieferanten die bisher gezahlten Abschläge zurückfordern, da sie ja offensichtlich (und beweisbar) nicht ihren Verbrauch, sondern den eines Nachbarn betreffen.
Die Bescheinigung der Meldebehörde würde ich der Süwag als Kopie zusenden und auf den Umstand hinweisen, daß an der betreffenden Abnahmestelle ein anderer Haushalt seit dem (datum…) Strom abnimmt.
Im übrigen sollte die Rechnung der Süwag ja auch an die Adresse der Abnahmestelle gehen (warum hast du die jetzt?). Die Mahngebühren wirst du wohl übernehmen müssen, weil es dein Verschulden ist, daß du die Abnahmestelle nicht rechtzeitig abgemeldet hast.
Weiteres kann ich jetzt dazu nicht sagen, weil zuviele Unwägbarkeiten darin sind. Du mußt dann zunächst einmal abwarten, wie sich die Süwag verhält, wenn du sie auf dies Umstände hingewiesen hast, wie derjenige reagiert, der zu Unrecht von deiner Nachmieterin seine Stromrechnung bezahlt bekommen hat und wie sich letzten Endes deine Nachmieterin verhält - die muß ja ihre Fehlleistung auch erst einmal bereinigen.
Also noch eine Menge Schreiberei und Papierkram.
Also …
In der Regel wird (sobald ein neuer Vertrag - egal bei welchem Verorger - auf eine Zählernummer angemeldet wird), automatisch der alte Vertrag storniert. Das zwei verschiedene Rechnungen für eine (1) Zählernummer ausgestellt werden, ist unmöglich.
Hat der neue Mieter falsche Angaben (z.B. eine nicht korrekte Zählernummer) bei der Anmeldung beim Stromversorger gemacht (egal ob vorsätzlich oder irrtümlich), so haftet selbstverständlich er für den Verbrauch und für alle entstandenen Kosten, welche seit seinem offiziellen Einzug (Einzugsdatum laut Mietvertrag).
Wenn Ihre Nachmieterin einen falschen Anschluss (Zählernummer) angegeben hat, dann bezahlt Sie ja praktisch auch für jemanden Anderen den Strom. Was jedoch in der Regel überhaupt nicht möglich ist, da der Stromversorger ja bei der Anmeldung sehen muss, dass die Nummer des Stromzählers nicht mit der angegebenen Adresse überein stimmt.
Meine Empfehlung: Organisieren Sie sich eine Kopie des Versorgervertrags Ihrer Nachmieterin und senden Sie Diesen (zusammen mit Ihrem alten Vertrag und einer Kopie der Schlussrechnung), PER EINSCHREBEN an die Süwag und bitten Sie um eine Aufklärung.
Gibt es Probleme, wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale … http://www.verbraucherzentrale.de
Mit internetten Grüßen,
A. Schmidt
Online … http://www.stromkunde.info