Guten Tag,
ein Mieter möchte ausziehen und findet einen Nachmieter für die Wohnung.
Die Wohnung wird mehrmals vorab besichtigt und bei der Übergabe der Wohnung zusammen mit dem Vermieter werden keine Mängel festgehalten. Alle drei Parteien unterschreiben das Übergabeprotkoll.
Im Nachhinein stellt der Nachmieter, aus seiner Sicht, eine Reihe kleinerer Mängel fest (z.B. leichte Verschmutzungen). Er fordert nun vom Vormieter eine Entschädigung.
Wäre dies rechtens? Wann gäbe es einen Rechtsanspruch?
Vielen Dank und Gruß Daniel