Nachmieter nicht nahtlos

Ein Szenario:

Der Mieter hat einen Mietvertrag, der er erst zum 30.9. kündigen kann; er muss aber berufsbedingt zum 30.4. umziehen.
Der Vermieter ist einverstanden, erwartet aber einen Nachmieter.
Der Mieter suchte über viele Anzeigen einen Nachmieter zum 1.5. und fand mehrere Interessenten => drei davon wurden an dem Vermieter weitergeleitet (Kandidat X, Y und Z).

Kandidat Z kann erst ab 1.6. die Wohnung übernehmen (eigene Kündigungsfrist) und hat diesen Umstand dem Mieter und auch dem Vermieter schriftlich mitgeteilt. (Über die Einzugsoptionen von Kandidat X und Y kann ich nix sagen.)

Kandidat Z wurde vom Vermieter ausgewählt und hat den Mietvertrag Anfang April für die Zeit ab 1.6. unterzeichnet und die Kaution überwiesen. Einzugstermin war angesetzt auf Mitte Mai. Es sollten vermieterseitig vor dem Einzug auch noch zwei kleinere Umbauten in der Wohnung vorgenommen werden.

Der Mieter zieht nun zum 30.4. aus und stellt die Mietzahlung ein. Der Vermieter verlangt die Miete für den unvermieteten Mai nun vom Mieter, da der Mietvertrag ja bis 30.9. gehen würde.
Der Mieter sieht das nicht ein, denn immerhin hat sich der Vermieter für Kandidat Z entschieden, obwohl es auch andere Kandidaten gab, die (eventuell - ich weiß es nicht genau) ab Mai eingezogen wären.
Für den Fall, dass der Vermieter sich stur stellt und die Miete einklagt (oder die Mietkaution beschlagnahmt), will der jetzige Mieter die Wohnungsübergabe auf Ende Mai verschieben und die Schlüssel bis dahin behalten, was Kandidat Z arg in die Bredouille bringen würde.

Kann mir jemand helfen, die Rechtslage aufzudröseln?

PS: In der Gegend stehen viele vergleichbare Wohnungen leer. Diese werden oftmals mit bis zu sechs Monaten kaltmietfrei angeboten. Mieter und Kandidat Z waren davon ausgegangen, dass sowas auch hier kein Problem wäre.

Hi, da gehts mal wieder um die nicht ausrottbare Meinung, dass der VM einem vom Mieter erbrachten Nachmieter zustimmen muss. ER MUSS NICHT!

Es war reine Kulanz des VM einen Nachmieter zu akzeptieren und der, der erst zum 1.6. einziehen kann hat ihm halt am Besten gepasst. Genau genommen hätte der VM schlicht und einfach auf die Erfüllung des Mietvertrages des derzeitigen Mieters bestehen können!

Damit sollte sich der derzeitige Mieter einschliesslich der, für Mai noch fällig werdenden Mietzahlung, abfinden. Allerdings bleibt es dem Mieter unbenommen die Schlüssel- und Wohnungsübergabe dann erst am 31.05. zu vollziehen.
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MfG ramses90

Hi,

Damit sollte sich der derzeitige Mieter einschliesslich der,
für Mai noch fällig werdenden Mietzahlung, abfinden.
Allerdings bleibt es dem Mieter unbenommen die Schlüssel- und
Wohnungsübergabe dann erst am 31.05. zu vollziehen.

genau. Da aber der neue Mieter schon Mitte Mai einziehen möchte und der Vermieter auch schon früher in die Wohnung zwecks Renovierung, könnte ich mir vorstellen, dass der alte Mieter gegenüber dem Vermieter eine gute Verhandlungsposition für einen Aufhebungsvertrag zu Mitte Mai (oder früher) hätte.

Viele Grüße,

Andreas

Hallo,

wie schon in anderen Antworten geschrieben gibt es keine generelle Verpflichtung des Vermieters einen Nachmieter akzeptieren zu müssen. Gleichwohl kennt die Rechtsprechung eine Interessensabwägung. Hier stehen sich die Interessen des Vermieters (Erhalt eines zahlungsfähigen Mieters) und des Mieters (möglichst schnelle Beendigung der Kostentragungspflicht für eine nicht mehr benötigte Wohnung) gegenüber. Aus den immer auf einen konkreten Einzelfall zugeschnittenen Gerichtsurteilen hat sich die landläufig breit vertretene Meinung gebildet, ein Vermieter müsste immer einen Nachmieter oder eine Auswahl von Nachmietern akzeptieren. Dem ist nicht so! Allerdings darf der Vermieter auch nicht rein aus bösem Willen und Sturheit sich prinzipiell gegen jeglichen Nachmieter stellen.

In der Praxis führt dies dazu, dass in derartigen Fällen Mieter und Vermieter zwei Möglichkeiten haben:

  1. Sie reden miteinander und einigen sich
  2. Sie streiten sich vor Gericht darüber - mit ungewissem Ausgang für beide Seiten.

Da man ja wohl schon angefangen hat miteinander zu reden, sollte man dies hier auch fortführen.

Solange der Vermieter die Wohnung nicht vorbehaltlos zurückgenommen hat kann er auch die Miete gemäß dem noch gültigen Mietvertrag fordern - ein bloßes Ausziehen des Mieters und Abgeben/Einwerfen der Schlüssels ist keine Beendigung des Vertrages, sondern höchstens ein Angebot für eine Beendigung resp. Angebot auf Aufgabe des Besitzes an der Mietsache.
Solange die Wohnung vermietet ist, könnte der Mieter sie selbstverständlich auch nutzen. Was nicht geht, ist dass der Vermieter den neuen Mieter frühzeitig in die Wohnung lässt, aber noch Miete vom alten Mieter für diese Zeit fordert.

Ein Kompromissvorschlag wäre vielleicht für den geschilderten Fall ein Mietaufhebungsvertrag zum 30.04. mit der Zahlung einer pauschalen Entschädigung vom alten Mieter an den Vermieter in Höhe der Kaltmiete für die Zeit des wirklichen Leerstandes. So käme der alte Mieter um die 8ebenfalls fälligen) Nebenkosten für diese Zeit herum (die meisten Betriebskostenarten sind ja nicht verbrauchsabhängig und fallen so auch bei Leerstand an, z.B. Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister usw.) und der Vermieter käme sich nicht für seinen guten Willen bestraft vor - schließlich ist er ja dem Mieter entgegengekommen und hat einen Nachmieter akzeptiert!

Bei derartigen Fällen kann man immer nur raten, dass sich die Leute einigen sollen - bei einem Rechtsstreit weiß man nie, was dabei herauskommt, da das Thema Interessenabwägung oft zur Unzufriedenheit einer oder gar beider Streitparteien von den Gerichten gelöst wird.

Gruß,
Steamy24