Also, die Situation ist folgende:
Es geht um eine Zwischenmiete, die seit Mitte Oktober in einem Reihenhaus besteht. Ab 1.12.ist es wieder regulär vermietet wie die Vermieterin erzählte. Der Vertrag geht also vom 15.10. bis 30.11. Keine weiteren Äußerungen zu den Nachmietern.
Jetzt standen aber eben die gestern vor der Tür und wollten mal alle Wände einsehen, wegen Farbmenge zum Streichen etc. War kein Problem. Dann fingen die aber davon an, dass man es ja sicher nachvollziehen könnten, wenn sie schon vor ihrem Einzug anfingen zu streichen, damit die Dämpfe abziehen könnten. Kein Wort dazu, dass stattdessen die jetzigen Mieter in diesen Dämpfen leben würden. Der Hammer kam aber erst noch als sie meinten, ihre Tochter hätte eine Hausstauballergie und sie dürften den noch in den Zimmern verlegten Teppich natürlich nicht drin lassen. Es soll Laminat verlegt werden. Natürlich vor dem Einzug. ABER: Eben diese Zimmer sind zur Zeit durch den Vertrag bewohnt! Die wollen die beiden Studenten nach ihrer Vorstellung innerhalb des Hauses umsiedeln lassen! Das wäre mit der Vermieterin abgesprochen! Davon wissen die Noch-Mieter aber nichts! Mal abgesehen davon, dass man mal einige Takte mit der Vermieterin sprechen sollte; darf sie den Nachmietern sowas zusprechen? Die wollen auch schon am 29.11. mit allem Sack und Pack einziehen, obwohl die aktuellen Mieter erst am 30. raus müssen…
Ausserdem kann der Maler seit heute jederzeit ins Haus, die privaten Zimmer haben aber keine Schlüssel (sind laut Vermieterin einfach weg). Darin sind natürlich diverse natürlich Wertsachen (Laptop, Schmuck, Fernseher…) und davon abgesehen ist auch die Privatsphäre nicht mehr gesichert. Dürfte man in diesem Fall einen Schlüssel fordern, obwohl es nur ein Zwischen-Mietverhältnis ist? Ist es rechtens, dass die Nachmieter schon vor Inkrafttreten ihres Mietvertrages einen Schlüssel für das noch vermietete Objekt besitzen?
Es wäre sehr nett, wenn jemand Antworten hätte…
Lg,
Nadine
der nachmieter kann nur mit zustimmung des aktuellen mieters a) die räume betreten oder b) dort was verändern. bis (in diesem fall) zum 30.11. bewohnt jemand anderes die räume. auch ein maler dürfte nur nach entsprechender ankündigung in die räume. selbst der vermieter darf (außer zur gefahrenabwehr) die räume nur nach ankündigung betreten. dass jemand anderes schlüssel zu bewohnten räumen hat, kann nicht sein.
evt. ein billiges schloss im nächsten baumarkt kaufen und einsetzen? ansonsten allen personen, die die wohnung betreten wollen, rauswerfen und darauf bestehen, dass keine absprache zwischen aktuellem mieter und vermieter besteht. betritt jemand ohne zustimmung die gemieteten räume, ist das hausfriedensbruch.
Dann fingen die aber davon an, dass man es
ja sicher nachvollziehen könnten, wenn sie schon vor ihrem
Einzug anfingen zu streichen, damit die Dämpfe abziehen
könnten.
sie dürften den noch in den Zimmern verlegten Teppich
natürlich nicht drin lassen. Es soll Laminat verlegt werden.
Was die Nachmieter alles so für Wünsche haben muss den momentanen Mieter nicht interessieren. Das müssen die mal schön mit dem Vermieter vereinbaren. Und auch was die beiden miteinender vereinbaren muss den momentanen Mieter nicht interessieren.
Der momentane Mieter wohnt genau so lange in der Wohnung, wie es in seinem Vertrag steht. Alles was danach passiert muss ihn auch nicht interssieren.
Also ruhig zurück lehnen und lächeln. Wenn der Vermieter nun irgend welche Wünsche gegenüber dem momentanen Mieter hat ist es eine reine Verhandlungssache bzgl. Mietminderung ( nicht der vertraglich vereinbarte Wohnraum nicht zur verfügung steht) - ist doch klar!
Der momentane Mietvetrag muss auch vom Vermieter eingehalten werden, egal was die Nachmieter alles so wünschen. Das ist das Problem des Vermieters, nicht das des momentanen Mieters.
Vielen Dank, das war beides schon sehr hilfreich! Einiges kann man sich ja eigentlich sogar mit Hilfe des gesunden Menschenverstandes denken, aber ein bisschen Absicherung kann ja nie schaden^^