Hallo,
unser zukünftiger Nachmieter hat kurzfristig abgesagt,ohne den Mietvertrag zu unterschreiben. Er hat mir und meiner Freundin gegenüber mehrmals betont, dass er die Wohnung nehmen würde. Er ist auch schon bei den Vermietern gewesen, um den Mietvertrag zu unterschreiben, doch dummerweise hatte dieser keinen mehr da. Daraufhin wurde ein weiterer Termin eine Woche später angesetzt. Nach Ablauf dieser Woche +1 Tag erhielten wir die Absage.
Inwieweit ist die mündliche Zusage verbindlich?
Welche Paragrafen treffen hier zu?
Zumundest die Kosten für neue Zeitungsanzeigen und Telefonate möchte ich ersetz haben. Weiterhin steht eine Monatsmiete zu Diskussion, falls ein neuer Mieter nicht rechtzeitig gefunden wird.
Vielen Dank
St. Stöbe