Nachmieter sagt ab

Hallo,
unser zukünftiger Nachmieter hat kurzfristig abgesagt,ohne den Mietvertrag zu unterschreiben. Er hat mir und meiner Freundin gegenüber mehrmals betont, dass er die Wohnung nehmen würde. Er ist auch schon bei den Vermietern gewesen, um den Mietvertrag zu unterschreiben, doch dummerweise hatte dieser keinen mehr da. Daraufhin wurde ein weiterer Termin eine Woche später angesetzt. Nach Ablauf dieser Woche +1 Tag erhielten wir die Absage.
Inwieweit ist die mündliche Zusage verbindlich?
Welche Paragrafen treffen hier zu?

Zumundest die Kosten für neue Zeitungsanzeigen und Telefonate möchte ich ersetz haben. Weiterhin steht eine Monatsmiete zu Diskussion, falls ein neuer Mieter nicht rechtzeitig gefunden wird.
Vielen Dank

St. Stöbe

Hallo Steff,

maßgeblich sind § 535 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dort ist das Recht der Miete und eben auch der Wohnraummiete geregelt. Grundsätzlich kann man Verträge auch mündlich abschließen. Schriftform ist bei Kündigung von Wohnraum vorgesehen, nicht unbedingt bei Vertragsschluss auf Abschluss eines Mietverhältnisses.

Gleichwohl sehe ich Probleme. Denn hier wird man zunächst die übliche Sicht der Dinge abstellen. Wohnraummietverträge werden in der Regel in Form dieser vorgegebenen Formularverträge abgeschlossen. Das bloße Versprechen, diesen Vertrag eingehen zu wollen, reicht nur, wenn klargestellt ist, dass eine vertragliche Bindung durch die mündliche Zusage gewollt war. Wie es aussieht, besteht der Verdacht, dass der abspringende Herr das wohl im Nachhinein vehement bestreiten wird. Da ist dann die Frage, wer die besseren Beweise hat. Du vielleicht - mit Hilfe des Vermieters, bei dem der Typ ja schon gewesen ist - oder der Typ eben.

Was die möglicherweise anfallende Monatsmiete anbetrifft, befürchte ich, dass du die tragen musst.

Bei den Kosten für Zeitungsinserat etc. frage ich mich aber, warum DU das bezahlst. Das ist doch Sache des Vermieters.

Alles Gute, bebro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich bin ja nur Laie, aber mal ehrlich: wenn ich zum Mietvertrag unterschreiben auftauche (sicherlich mit Termin?) und ich bekomme den nicht (angeblich kein Formular da) - dann würde ich mich verarscht fühlen und mir schnellstens was anderes suchen…
Oder mir halt vorerst einen formlosen Mietvertrag geben lassen
Das ist meine ganz persönliche Meinung.

Gruß Zauberm@us

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Übergang des selben Mietvertrages von einem Mieter auf den
nächsten, mit Zustimmung des Vermieters, ist ein dreiseitiger
Vertrag (habe das mal mit Anwalt schriftlich durchgezogen). Das
sehe ich auch so, wenn der Mietvertrag zwischen dem neuen Mieter
und dem Vermieter schriftlich erfolgen soll. Fraglich bleibt
dann, warum der Vertrag zwischen altem und neuem Mieter (Übergang
des Vertragsverhältnisses) und zwischen altem Mieter und
Vermieter (Erlaubnis des Übergangs) nur mündlich erfolgen sollte.
Weiter ist fraglich, ob es nicht so ist, dass der Vermieter mit
dem neuen Mieter ein vollkommen neues Mietverhältnis beginnt, und
nicht das alte übergehen soll. Dann stellt sich aber auch die
Frage, ob er dann nicht schon vorher seine Zustimmung zur
vorzeitigen Kündigung durch den alten Mieter gegeben hat.
Dann könnte er also nicht noch eine Monatsmiete verlangen.
Ziemlich kompliziert, ziemlich theorethisch, aber entlang dieser
Überlegungen würde ich das Gespräch sowohl mit dem Nachmieter als
auch dem Vermieter suchen.
Gruß und viel Erfolg
R.B.

Tach zusammen,

wenn ich das richtig verstanden habe, möchte Steff vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden und sucht deshalb Nachmieter. Hierfür muss der Mieter dann natürlich auch die Kosten tragen.

Gruß

Dagmar