Nachmieter soll komplett renoviert übernehmen

Hallo

Zunächst mal: Konkrete Fälle dürfen hier nicht beantwortet werden - dass du diese FAQ:1129 beachtest, hast du sogar mehrfach (mit jedem Artikel/jeder Antwort) angeclickt!

Ähnliche Beispielfälle wurden hier bereits mehrfach behandelt > Archiv

Um mal auf die diversen Fragen einzugehen:

Der Vertragstext kling auch für mich nach „starre Fristen“ - allerdings fehlt der ebenfalls entscheidende Hinweis > formularvertraglich oder individuell vereinbart (der Wortlaut klingt eher nach „individuell“)
zum feinen Unterschied siehe z.B. /t/schoenheitsrepar-bei-auszug-viele-versionen/45005…
(und die dort genannten Links)

Kann der Mieter verlangen, dass sich der Vermieter beteiligt?
Ist es unverschämt vom Mieter, vorzuschlagen, dass der Vermieter sich auch ein bisschen beteiligt?
Ist es okay, wenn der Vermieter alles den Mietern überlässt?

Wenn Schönheitsreparaturen/Kostenabgeltung wirksam vereinbart wurden, dann gibt’s da nichts zu rütteln und zu drehen. Und zur Erinnerung:

Die Vermieter haben bei Einzug die Wohnung komplett (inklusive Türen und Heizkörper) renovieren lassen und den Dielenboden abschleifen und lackieren lassen.

Der Vermieter hat also bereits eine Renovierung voll bezahlt - hire geht es nicht um „Einfach machen“, „Einsacken“ - er will einfach nicht nochmal eine Renovierung zahlen - nach nur 3 Jahren Mietzeit. Das ist doch verständlich.

Die Kostenabgeltungsklauseln dient genau dem Zweck, dass der Vermieter, der bereits für eine Renovierung bezahlt hat, nicht nach mehreren kurzen Mietverhältnissen voll auf den erneuten Renovierungskosten sitzenbleibt.

Der Vermieter schlägt dem Mieter vor, dass er den Nachmieter finanziell entschädigt, damit der Nachmieter die Wohnung als komplett renoviert übernimmt, obwohl nur die Wände ausgebessert und gestrichen wurden.

Das wäre doch eine sehr faire Lösung für alle Beteiligten.
Der Vermieter macht dabei keinerlei Gewinn - und der Nachmieter schaut nicht in die Röhre bzw. wird dafür entschädigt, dass er nicht (wie der Vormieter) in eine frisch renovierte Wohnung ziehen darf.

Der geschilderte Beispielfall klingt für mich nach einem Vormieter, der nicht über seinen Tellerrand schauen kann oder will - und sich daher benachteiligt sieht, obwohl er’s gar nicht ist.

Natürlich können die Parteien einvernehmlich eine geringen Betrag als streng nach Zeitanteil zur Abgeltung der vom Mieter bereits abgewohnten, vom Vermieter zum Einzug dieses Mieters bereits voll bezahlten Renovierungskosten vereinbaren.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass derartiges freiwilliges Entgegenkommen recht schwer fällt, wenn der Mieter versucht, seinen Vermieter durch ähnliche Wortwahl wie bei der Sachverhaltschilderung zu überreden (einsacken, zu billig dabei wegkommt, einfach macht etc.)

Rudi